Neue ALG II-Bescheide ab 18.08.2014
Veröffentlicht: 17. August 2014 Abgelegt unter: Sonstiges | Tags: Neue ALG II-Bescheide ALLEGRO, Neue HARTZ IV-Bescheide ALLEGRO 14 KommentareDie Bundesagentur für Arbeit stellt in ihren Jobcentern ab dem 18. August 2014 stufenweise auf eine neue Software um. Mit ALLEGRO werden künftig Geldleistungen berechnet und Bescheide erstellt. ALLEGRO steht für „AlgII-Leistungsverfahren Grundsicherung Online“ und löst das bisherige Programm A2LL ab. Alle Jobcenter, die von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben werden, nutzen künftig die neue Software. (Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit). Begründet wird die Umstellung unter anderem mit der besseren Verständlichkeit der neuen Bescheide. Hiervon freilich kann keine Rede sein.
Gesamtbetrag nicht mehr im Bescheid ausgewiesen
Vollkommen unverständlich ist, warum auf der ersten Seite der neuen Bewilligungsbescheide der der Bedarfsgemeinschaft zustehende Gesamtbetrag nicht mehr ausgewiesen ist, sondern sich erst auf der letzten Seite des Berechnungsbogens findet. Eine Schildbürgerstreich ersten Ranges, der absehbar zu unzähligen Nachfragen nicht nur in den Jobcentern, sondern auch bei Rechtsanwälten und in Beratungsstellen führen wird. Auf die Kritik aus der Mitarbeiterschaft lässt die Bundesagentur wissen (Seite 9): „Die Beauftragung einer Änderungsanforderung wird aktuell hinsichtlich Realisierbarkeit und Aufwand geprüft.“
Neue Bedarfsgemeinschaftsnummern
Die Vergabe neuer Bedarfsgemeinschaftsnummern wird jedenfalls in einer Übergangszeit zu erheblichen Mehrarbeit führen, die Angabe der Kundennummern auf den Bewilligungsbescheiden erscheint weder erforderlich noch trägt die Angabe sonderlich zur Übersichtlichkeit bei.
Keine Gewährung von „Abschlagszahlungen“ mehr möglich
Bisher hatten die Jobcenter die Möglichkeit, recht unbürokratisch „Abschläge“ auf die ALG II-Leistungen des Folgemonats zu gewähren, um so akute Notlagen abzuwenden (Paradefall: Gestohlenes Portemonnaie). Die Abschlagszahlungen wurde regelmäßig zeitnah mit den Leistungen des Folgemonats verrechnet. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Zur Begründung führt die Bundesagentur aus (Seite 10): „In A2LL konnte in der Zahlungsübersicht auch eine noch nicht fällige Zahlung (ggf. auch nur teilweise) als fällig gekennzeichnet und ausgezahlt werden. Da dieses Vorgehen rechtlich problematisch ist, erfolgt hier keine Unterstützung durch ALLEGRO. In Notlagen kann ein Darlehen (z. B. bei einem unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs.1 SGB II) gewährt werden.“ Die unbürokratische Gewährung von Abschlägen hat sich in der Praxis bewährt und vielen Hilfebedürftigen schnell zu existenzsichernden Leistungen verholfen. Demgegenüber ist die Gewährung eines Darlehens das, was sich mit Fug als ein „bürokratisches Monster“ bezeichnen lässt.
Ein Anspruch auf die Gewährung von „Vorschüssen“ nach § 42 SGB I besteht weiterhin. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist aber deutlich kleiner. Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach, ist aber zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, so kann der Grundsicherungsträger – und muss es bei einem entsprechenden Antrag (§ 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I) – auf die Leistungen für den laufenden Monat einen Vorschuss zahlen, der später auf die bewilligten Leistungen angerechnet wird (§ 42 Abs. 2 Satz 1 SGB I).
Kein Sperren der Auszahlungen mehr möglich
Die Möglichkeit zum kurzfristigen Sperren von Auszahlungen bei offenkundigen Berechnungsfehlern hat sich – auch aus anwaltlicher Sicht – als hilfreich erwiesen. Die Bundesagentur hält dieses Vorgehen für „grundsätzlich nicht korrekt“. Nach hiesigen Erfahrungen ist das Problem der „Leistungseinstelleritis“ indes an anderer Stelle zu verorten: Es werden schlicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III nicht korrekt geprüft.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Behörden arbeiten ja von jeher meist nach dem Motto „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“ das war schon 1990 so, als ich noch in der Stadt Kiel tätig war.
Da wird es, wie schon oben erwähnt, mit Sicherheit wieder zu Verzögerungen und erheblichem Mehraufwand für alle Beteiligten (Jobcentermitarbeiter, Anwälte, Berater, Betroffene) kommen.
Gelegentlich schleicht sich da die Frage ein, ob die Bescheide absichtlich so unverständlich und kompliziert erstellt werden…..
Ist bekannt, wie hoch die Fehlerquote bei der Berechnung und Erstellung der Bescheide ist?
Na, dann lasse ich mich wohl mal von unserem nächsten Bescheid überraschen und hoffe, ich werde dann da noch durchblicken … nutzt ja nichts. Sie werden es sowieso durchziehen. Aber danke für die Vorwarnung .. ich werde es mit verteilen helfen, damit auch andere Leute schon vorgewarnt sind und sich nicht zu sehr wundern. LG Renate
Was passiert, wenn es aufgrund der Software-Umstellung zu verspäteten Zahlungen des
Jobcenters kommt und die Leistungsberechtigten dann „Rücklastschriftgebühren“ wegen
fehlender Deckung auf dem Girokonto zu bezahlen haben (z. B. für „geplatzte“ Mietzahlungen usw.) ?!
Diese könnten dann wohl ebenfalls das Landgericht Kiel einschalten, oder?
Siehe hierzu das Anerkennungsurteil, vor ein paar Jahren bei „Hempels-Straßenmagazin“ erschienen. Dort ging es m. E. aber um einen vom Amt schuldhaft zu spät erstellten Weiterbewilligungsbescheid (der Leistungsberechtigte hatte den Weiterbewilligungsantrag = WBA-Antrag) rechtzeitig abgegeben.
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http://www.hempels-sh.de/informationen/miet-und-sozialrecht/sozialrecht-artikel/detail/article/hartz-iv-im-urteil-der-sozialgerichte-22.html
Hartz IV im Urteil der Sozialgerichte 01.04.11
Helge Hildebrandt
Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens, der ihnen durch die zu späte Zahlung des Geldes entsteht. In dem dem Verfahren zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger am 28.01.2010 seinen Antrag auf Fortzahlungen von Leistungen nach dem SGB II für die Zeit ab 01.03.2010 frühzeitig abgegeben. Das Jobcenter Kiel schaffte es dennoch nicht, dem Kläger rechtzeitig Leistungen zu bewilligen, so dass diese zum 01.03.2010 nicht ausgezahlt wurden. Zahlreiche Abbuchungsaufträge konnten deshalb nicht ausgeführt werden. Hierdurch entstanden dem Kläger Rücklastschriften in Höhe von 29,65 Euro. Die Entstehung dieses Schadens konnte der Kläger nicht verhindern, weil er erst durch ein Schreiben seiner Bank am 04.03.2010 Kenntnis davon erhielt, dass das Arbeitslosengeld nicht auf sein Konto überwiesen worden war. Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits alle Lastschriften rückläufig. Der Antrag des Klägers beim Jobcenter Kiel auf Übernahme der Rücklastkosten wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass dafür keine Anspruchsgrundlage existiere. Tatsächlich bestand ein Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB, der vor dem Landgericht Kiel geltend zu machen war und auf den Schaden gerichtet ist, den ein Behördenmitarbeiter durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem anderen zufügt. Nach Auffassung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit besteht daneben kein sog. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der vor den Sozialgerichten geltend gemacht werden könnte. (Landgericht Kiel, Anerkenntnisurteil vom 13.12.2010, 17 O 160/10).
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(Fast) abschließen möchte ich mit der Anmerkung, dass es für mich natürlich einen Unterschied macht, ob wie in dem Landgericht Kiel – Anerkennungsurteil der WBA-Antrag, aus welchen Gründen auch immer, vom Jobcenter nicht rechtzeitig bearbeitet wurde oder ob, was ich nicht hoffe, aufgrund von neuen PC-Programmen (ALLEGRO) die Sozialleistungen nicht rechtzeitig auf dem Konto sind.
Was ich damit sagen will, ist, dass neue PC-Programme, besonders in der Anfangszeit,
immer zu Streß und Problemen führen (können).
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Aber zu Problemen mit der Zahlung wird es ja gar nicht kommen (Humor), siehe hierzu:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDienststellen/ITSystemhaus/Videos/ALLEGRO/index.htm
…
ALLEGRO wurde nicht auf der grünen Wiese entwickelt. Es wird auf Herz und Nieren getestet und laufend weiterentwickelt.
Praxis nah.
…
Stand 28.02.2014
Ich lese gerade die aktuelle Ausgabe des KIELER EXPRESS v. 20. August 2014 (Nr. 34),
dort die (eingekaufte) Werbe-Anzeige des Kieler Jobcenters „Nachrichten aus dem Jobcenter“:
Ich zitiere hieraus:
…
„Neue Software ALLEGRO zur Berechnung Ihrer Geldleistungen“
„Im Normalfall werden Ihre Leistungen weiterhin pünktlich gezahlt.
…
Neuer SGB II-Bescheid
Der neue Bescheid sieht anders aus und enthält mehr Details. Bei Fragen stehen Ihnen
die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter des Jobcenters Kiel gerne zur Verfügung.“
Zitatende!
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Fortsetzung Zitate obiger Ausgabe „Nachrichten aus dem Jobcenter“; jedoch jetzt von
einem anderen Artikel:
„709-1525“
„Nummer mit Anschluss“
…
„Gut geschult in den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitslosengeldes II nehmen die
Service Center-Kräfte ihren Kollegen in den Jobcentern vor Ort und in der Leistungs-
sachbearbeitung viel Arbeit ab“.
Zitatende!
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Na, dann bin ich ja beruhigt, wenn ich dort gut geschulte MitarbeiterInnen anrufen
kann …
Schaun wir mal, wie sich das entwickelt! Da bin ich „ergebnisoffen“.
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P.S. Wer selber noch einmal nachlesen möchte, hier die gesamte Werbe-Anzeige des
Jobcenters Kiel:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_498350/Argen/ArgeKiel/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen2008/08-14-KE-JobcenterNachrichten-Ausgabe08-August2014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/08-14-KE-JobcenterNachrichten-Ausgabe08-August2014
Danke für den Link … ich muss die Tage unseren Folgeantrag abgeben .. für selbständige Aufstocker, also kompliziert und nicht ganz so einfach wie sicherlich viele Anträge .. bin auch offen dafür, ob ich da durch mehr Angaben besser nachvollziehen kann, wie sie eigentlich auf unseren Bedarf gekommen sind und was sie uns haben konkret in welcher Höhe absetzen lassen usw. .. Wo nun steht, wie hoch unser Anspruch an sich und nach Abzug unseres Einkommens denn der Restbedarf ist, ist mir eigentlich egal. Ich fand es bisher nur kaum nachvollziehbar, wie sie auf ihre Berechnungen gekommen sind und wenn man in Plön jemand angerufen hat, dann hat einem jedes Mal jemand was anderes erzählt, so dass Durchblicken ganz sicher nicht einfach war. .. Insofern, es kann nur besser werden . hoffe ich jedenfalls. LG Renate
Hallo Martina (Bedregal Calderón),
du fragst in deinem Kommentar vom 18. August 2014 um 08:25 ganz am Ende, ich zitiere:
„Ist bekannt, wie hoch die Fehlerquote bei der Berechnung und Erstellung der Bescheide ist?“
Zitatende!
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Habe am 22.08.2014 gerade dies hier gefunden, vielleicht hilft das ein bißchen weiter?!
Viele Grüße
Björn
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv–pannen-ohne-ende-90016215.php
Hartz IV- Pannen ohne Ende
Interner BA-Bericht: Jobcenter machen viele Fehler
19.08.2014
In Deutschlands Jobcentern werden häufig Fehler gemacht. Das ergab eine interne Revision der Bundesagentur Arbeit (BA). Demnach hätte jeder zweite Ein-Euro-Job nicht genehmigt werden dürfen. Auch bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen werden dem Bericht zufolge, viele Fehler gemacht.
Fünf Prozent aller überprüften Jobcenter-Entscheidung waren fehlerhaft
Die BA-Prüfer haben insgesamt 42 Jobcenter durchleuchtet. Dabei standen 34.700 Einzelentscheidungen von Jobcenter-Mitarbeitern zu 1.260 Hartz-Fällen des ersten Halbjahres 2013 auf dem Prüfstand. Das Ergebnis: 1.831 fehlerhafte Entscheidungen, was einer Fehlerquote von fünf Prozent entspricht. „Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten“, heißt es in dem Prüfbericht. Bei 47 Prozent der fehlerhaften Bescheide wurden Sozialleistungen nicht korrekt angerechnet, in 41 Prozent wurden Versicherungsbeiträge nicht richtig berücksichtigt, bei den Unterhaltsansprüchen gegen Ex-Partner wurden in 19 Prozent der Fälle und bei Kindergeldansprüchen in 18 Prozent der Fälle Fehler gemacht. Bei der Berechnung der Mehrbedarfe für Energie ergab sich der Zeitung zufolge eine Fehlerquote von 27 Prozent.
…
Schön wäre, wenn die (Ab-)Schreiberlinge von gegen-hartz.de irgendwann mal lernen würden, ihre Quellen anzugeben. Offenbar liegt ihnen der „Interne BA-Bericht“ ja nicht vor, wenn sie schreiben: „ergab sich der Zeitung zufolge“. Dann wäre es angebracht, die „Zeitung“ auch zu benennen und ggf. auf deren Seite zu verlinken und sich nicht – freilich plump und untauglich – einmal mehr mit fremden Federn zu schmücken.
Helge (Hildebrandt),
du hast recht, die Schreiberlinge von http://www.gegen-hartz.de hätten eigentlich Ihre Informationsquelle angeben müssen. Dieses haben sie sich wohl nicht getraut, denn
lt. meinen Recherchen ist es die „BILD-Zeitung“ gewesen, die darüber zuerst am
Dienstag, 19. August 2014 berichtete.
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http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/ba-pruefer-kritisieren-jobcenter-hartz-iv-panne-jeder-zweite-ein-euro-job-haette-nicht-genehmigt-werden-duerfen_id_4068715.html
…
Die Jobcenter machen bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen und der Genehmigung von Ein-Euro-Jobs immer noch zu viele Fehler. Das berichtet die „Bild“-Zeitung vom Dienstag unter Berufung (Anmerkung Verfasser dieses Kommentares: Hier in dem Satz ist der Artikel der BILD-Zeitung verlinkt, weiß leider nicht, wie ich den LINK übertrage, deswegen weiter unten separat noch einmal angegeben) auf einen jetzt vorgelegten Bericht der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/bundesagentur-fuer-arbeit/heftige-kritik-an-jobcentern-37300214,var=a,view=conversionToLogin.bild.html
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Helge, musst du jetzt bis zur „Schmerzgrenze“ gehen, weil hier die „BLÖD“ äähh
„BILD-Zeitung“ angegen wurde (Humor)?!
P.S.
Zumindestens ist es in diesem Falle von der „BILD-Zeitung“ nicht zu einer verbalen öffentlichen Hetz- und Treibjagd gegen Hartz IV-EmpfängerInnen gekommen!
Trotzdem danke für deine Mühe, Björn. 🙂
Vielen Dank für das Recherchieren der Quelle. Wohl wahr, im Fahrtwasser der BILD schwimmt es sich für ein Hartz-IV-Nachrichtenportal sicher nicht so gemütlich … 😉
[…] https://sozialberatung-kiel.de/2014/08/17/neue-alg-ii-bescheide-ab-18-08-2014/ […]
Hier das Original: http://elo-leipzig.de/?p=1376
Genau, so ist es bei mir ja auch dargestellt. Wobei ist zunächst auch den Fehler gemacht hatte, zwischen „Abschlagszahlungen“ und „Vorschüssen“ nach § 42 SGB I nicht hinreichend zu differenzieren.
Der Tachelesbeitrag von ED unter Bezugnahme von Harald ist durchaus bekannt. 😉
Ging uns allen so.
Fakt ist: der § 42 SGB I regelt keine Vorschüsse, heißt nur so. Es handelt sich um Leistungen, welche einem derzeit dem Grunde nach zustehen.
Mit meiner Verlinkung zum Original war lediglich gemeint, dass wir auch gerne die Nennung unseres Blogs sehen. Derartige Schriften zu erhalten macht Arbeit und die Verbreitung ist unser Lohn.