Kosten der Unterkunft für Asylbewerber
Veröffentlicht: 12. Oktober 2015 Abgelegt unter: Asylbewerberleistungen 7 KommentareAus gegebenem Anlass weise ich an dieser Stelle auf eine Stellungnahme des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07.02.2014 zum Thema Kosten der Unterkunft nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin:
Erstattung von Aufwendungen für Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);
Kosten für angemessenen Wohnraum, Wohnraumbeschaffung und Schönheitsreparaturen
Infolge des starken Zugangs an Asylsuchenden in den letzten Monaten ist auch die Anmietung von bezahlbarem Wohnraum vor allem in den kreisfreien Städten; aber auch im Hamburger Randgebiet zunehmend schwieriger geworden. In diesem Zusammenhang sind Anfragen an das Innenministerium gerichtet worden, ob auch Wohnraum angemietet werden könne, dessen Bruttokaltmiete die örtlich geltenden Mietobergrenzen (MOG) übersteigt. Dazu und zu anderen Erstattungsfragen im Zuge der Anmietung von Wohnraum nehme ich wie folgt Stellung:
Erstattet werden die aufgrund der Bestimmungen des AsylbLG erbrachten notwendigen Leistungen. Damit gelten auch für die Anmietung von Wohnraum bei Leistungsempfängern nach dem AsylbLG vergleichbare Regelungen, wie sie das Gesetz für Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII vorsieht. Danach werden grundsätzlich nur angemessene Unterkunftskosten übernommen. Für die Bestimmung des unbestimmten Begriffes „angemessen“ gelten in Abhängigkeit von der jeweiligen Personenzahl des Haushalts bestimmte örtliche MOG. Diese jeweiligen MOG gelten grundsätzlich auch für die Leistungsempfänger nach dem AsylbLG. Eine Ausnahme davon und damit eine Überschreitung der MOG halte ich zum Beispiel im Zuge der Neuzuweisung von Asylsuchenden für einen kurzfristigen Zeitraum für akzeptabel, wenn im Zeitpunkt der Zuweisung angemessener Wohnraum noch nicht verfügbar ist (z. B. Unterbringung in Hotel/Pension, bis Wohnung bezogen werden kann).
Die Übernahme einer Mietkaution (§ 551 BGB) ist möglich, wenn anderenfalls keine Anmietung der Wohnung möglich ist und anderweitiger angemessener Wohnraum kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Die Kaution sollte nicht mehr als drei Monatsmieten betragen und grundsätzlich als Darlehen gewährt werden. Der Rückzahlungsanspruch des Mieters sollte bis zur Tilgung des Darlehens an die Leistungsbehörde abgetreten werden.
Die Übernahme einer Maklercourtage ist möglich, wenn anderenfalls keine Anmietung der Wohnung möglich ist und anderweitiger angemessener Wohnraum kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Die Courtage darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Ich bitte in jedem Fall die weitere gesetzliche Entwicklung in Sachen „Maklercourtage“ im Auge zu behalten. Ihnen dürfte bekannt sein, dass es Überlegungen gibt, den Makler zukünftig vom jeweiligen Auftraggeber der Leistung bezahlen zu lassen.
Anmerkung: Mit Inkrafttreten der sog. „Mietpreisbremse“ zum 01.06.2015 ist die Neuregelung in § 2 Abs. 1 a WoVermRG zu beachten: „Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1).
Kosten für Schönheitsreparaturen können ebenfalls übernommen werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende wirksame Regelung enthält. Starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen sind laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unwirksam.
Eine Übernahme von Kosten für eine Beseitigung von Beschädigungen an der Mietsache, die der Leistungsempfänger in seiner Wohnung verursacht hat, ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen. Hier besteht für den Wohnungseigentümer ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher. Ist jedoch infolge des verursachten Schadens ein Verlust der Unterkunft zu erwarten und liegt der Erhalt der Wohnung im Interesse der Leistungsbehörde, kann eine Übernahme der Schuld ausnahmsweise in Betracht kommen.
Bei anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnraum sollte sich die Leistungsbehörde bei der Frage der Übernahme von Kosten an den Grundsätzen für Leistungsempfänger nach dem SGB II / SGB XII orientieren.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Obwohl ich es nicht so sehr mit den Kieler Nachrichten habe, erlaube ich mir diesen LINK hier einzustellen.
Dies ist eine Forderung des Landesverbandes Haus & Grund, für Flüchtlinge seitens der Kommune auch die üblichen Mieten in gehobeneren Wohnlagen zu bezahlen.
Dies bewerte ich nicht, sondern stelle diesen LINK, wie gesagt, als Information hier hinein.
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/News-Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Haus-Grund-Deutliche-Kritik-an-der-Landeshauptstadt
Haus & Grund Deutliche Kritik an der Landeshauptstadt
Der Landesverband Haus & Grund hat die Kommunen aufgefordert, bei der Unterbringung von Flüchtlingen auch die üblichen Mieten in gehobeneren Wohnlagen zu bezahlen. Privat-Eigentümer stellen laut des Verbandsvorsitzenden Alexander Blazek in Schleswig-Holstein über 60 Prozent aller Mietwohnungen zur Verfügung – und zwar oft in den Zentren der Städte und Gemeinden.
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Kiel. „Unsere Mitglieder sind sehr bereit, Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen“, sagt Blazek. Vor allem die ältere Generation, die Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen Ostgebieten noch am eigenen Leib erfahren hat, signalisiere eine überraschend hohe Akzeptanz.
„Natürlich wollen sich private Vermieter ihre Mieter selbst aussuchen“, stellte Blazek fest. Die Bereitschaft, anerkannten Kriegsflüchtlingen aus Afrika und dem Nahen Osten privaten Wohnraum anzubieten, sei deutlich höher als bei Wirtschaftsflüchtlingen aus dem Balkan ohne Bleibeperspektive. „Kein Vermieter hat Interesse an einer häufigen Fluktuation.“ Allerdings gehe es in einer Stadt wie Kiel nicht immer nur um Gaarden und Mettenhof. Der Verbandsvorsitzende berichtete von einem privaten Wohnungsangebot in Uni-Nähe: Die Verwaltung habe es dort abgelehnt, den Marktpreis von acht Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. „Wenn wir die Bildung von Ghettos umgehen und Integration fördern wollen, dann ist das nicht der richtige Weg.“ In Kiel würden aktuell bereits über 1000 herkömmliche Wohnungen an Flüchtlinge vermietet.
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Klar, dass der Interessenverband Haus & Grund das fordert. Genauso liegt aber auf der Hand, dass es Herrn Blazek weder um das Wohl von Flüchtlingen noch um die Vermeidung einer „Ghettobildung“ geht, sondern darum, für seine Mitglieder (Vermieter) möglichst Hohe Mieten durchzusetzen (Offizielles Haus & Grund Motto: „Sie sollen etwas davon haben, dass Sie was haben!“; zeitweise firmierte Haus & Grund ja auch unter dem Zusatz „Zinshaus“). 8 € pro Quadratmeter sind in Kiel im Übrigen nicht marktüblich, sondern absolute Spitzenmieten, die sich wohl selbst Gutverdiener kaum leisten könnten/wollten. Hier gibt es sogar einen „Mustervertrag für Flüchtlinge“, in dem das BGB-Wohnraummietrecht abbedungen wird:
http://www.haus-und-grund-kiel.de/index.php/aktuelles/pressemitteilungen/item/mustermietvertrag-fuer-fluechtlinge
Hmmm … einerseits ist es nötig, dass diesen vielen Menschen geholfen wird.
Besser wäre es aber zu begreifen, dass unter der Situation alle Menschen zu leiden haben, die Anspruch auf volle oder ergänzende Sozialleistungen haben und auch die oft bereits unter einer Kürzung der Kosten der Unterkunft zu leiden haben und man ihnen einfach unterstellt, ja gar keine andere Wohnung zu suchen.
PS: Im Kreis Plön müsste, wenn ich das vor 2 Jahren richtig verstanden habe, eigentlich ab 1.11.15 die Bruttokaltmiete neu angepasst werden. Ich habe aber bisher noch nichts finden können, ob sich da etwas in Richtung höher oder überhaupt etwas in Richtung Änderung ergeben hat.
Wissen Sie etwas darüber?
Ich habe damals bei Ihnen hier gelesen, es wäre jetzt Vorschrift die Bruttokaltmiete im Kreis Plön alle 2 Jahre anzupassen .. und unter der derzeitigen Lage sollte die dann doch etwas höher sein dürfen, wäre in meinen Augen zumindest logisch.
LG Renate
In der Tat erhöht der Zuwanderungsdruck die Verteilungskämpfe auch um kostengünstigen Wohnraum. Nicht immer ist es dabei leicht, Mandanten, die lange gearbeitet und in die deutschen Sozialsysteme eingezahlt haben, zu erklären, warum man sich wegen ein paar Euro vor Gericht streiten muss, während an anderer Stelle viel Geld vorhanden zu sein scheint. Seit Jahrzehnten beklagen Mietervereine, Sozialverbände und linkere Parteien die fehlenden Investitionen der öffentlichen Hand in den sozialen Wohnungsbau bzw. den Verkauf kommunaler Wohnungsbestände. Jetzt bekommen wir die Rechnung dafür. Ob die nun etwas hektisch geplanten „Schlichtbauten“ (schon das Wort ist ja ziemlich gruselig) der Weisheit letzter Schluss sind, wage ich zu bezweifeln, passt aber ins Bild eines unterwertig regierten Landes.
Mein Hinweis auf den Zweijahresrhythmus dürfte sich auf die Kommunen bezogen haben, die einen qualifizierten Mietspiegel haben und anhand dessen die MOG-Werte berechnen, vgl. § 558d Abs. 2 BGB. Rspr. zur Aktualisierungszyklen von MOG, die nicht auf qualifizierten Mietspiegel beruhen, habe ich spontan nicht parat.
Inwieweit die derzeitigen MOG des Kreises Plön auf einem von den Gerichten anerkannten „schlüssigen Konzept“ beruhen, kann ich nicht sagen, da ich aus dem Kreis Plön derzeit keine Mandanten mit KdU-Problemen habe.
Hallo,
ich glaube, zur Zeit wird vielen Menschen sofort eine rechtsradikale Einstellung unterstellt, die diese Einstellung im Prinzip gar nicht haben. Ich habe auch schon vor langer Zeit mal gelesen, dass uns schon damals in Holstein ca. 85.000 Soziawohnungen gefehlt haben. Jetzt werden es noch viel mehr sein. Damals hat aber, wie Sie schon sagen, niemand mit dem Kauf oder Bau von weiteren Sozialwohnungen reagiert.
Hier bei uns wurden durch Insolvenz verkaufte ehemalige Sozialwohnungen nun durch die neuen Käufer so teuer, dass sie keine mehr sind.
Ich persönlich kann das Problem (habe aber trotzdem eine Klage laufen und erzähle gern später mal hier irgendwo, wie die ausgegangen ist) mit der Kürzung der KdU insofern lösen, weil wir selbstständig als Freiberufler etwas dazu verdienen und ich vorher nie das Büro in der Anlage EKS absetzen konnte. Nun setze ich einfach die nicht mehr übernommene Differenz als Bürokosten ab und das wird auch so akzeptiert.
Das können die meisten meiner Nachbarn, denen es genauso geht, aber nicht. Die arbeiten ja nicht zu Hause und nutzen nicht eines der Räume für die Arbeit.
Sogar alten und kranken Rentnern werden hier extreme Schwierigkeiten gemacht. Da wird es dann eingespart.
An anderer Stelle (Die Familie wohnt in Eutin, Mama mit zwei Kindern, auch Aufstockerin wie wir) kann eine Familie sich kaum darüber freuen, dass der Sohn in Hamburg eine Lehrstelle gefunden hat, weil die drei nun vor dem großen Problem stehen, dass der Junge dort eine Wohnung sucht und die Mama mit der kleinen Schwester, die noch zur Grundschule geht, in Eurin logischerweise umziehen muss oder ihnen sonst eine Kürzung der KdU bevorsteht. Daneben muss die Frau dann noch das Darlehen abstottern, das sie für die Übergangszeit für ihren Sohn aufnehmen muss, weil sein erstes Gehalt ja erst am Ende des Monats eingeht (gleichzeitig mit Hartz IV, was man ja leider kennt und auch nicht unbedingt versteht).
Neubauten, ob billig oder nicht, werden jetzt im Winter gar nicht mehr gebaut werden können, sondern können doch logischerweise vor Ende 2016 gar nicht fertig sein .. und wo sollen die vielen Menschen so lange wohnen, wenn doch jetzt schon alles überfüllt ist???
Ganz einfach wäre es doch, wenn Frau Merkel sich fairerweise einmal überlegen würde, die Bruttokaltmieten flächendeckend in ganz Deutschland rauf zu setzen, das tut sie aber nicht.
Ihr Mitleid mit den armen Leuten ist in meinen Augen deshalb reine Heuchelei. Und auch das ist nicht rechtsradikal. Die meisten Menschen, die sich darüber aufregen, sind nicht rechtsradikal.
Wenn ich mir vorstelle, wie in Holstein eine Zeltstadt beim nächsten Orkan einfach weg fliegen könnte und dann plötzlich kein Raum mehr da ist, wo diese Menschen, die ja aus der Wüste zu uns kommen und Kälte sicher nicht vertragen, dann hin sollen, das macht mich extrem wütend.
Die Tafeln gehen hier auch über. Ich habe mich unlängst mit einem jungen Syrer, der schon 5 Jahre hier ist, über das Chaos in nur diesem einen Land unterhalten, aber auch darüber, wie enttäuscht er ist, dass seine Ausbildung hier nichts wert ist .. er will unbedingt so schnell wie möglich wieder nach Hause, sagte er, denn hier sind die Zustände ja kaum besser als sie es waren, als er hierher gekommen ist und werden immer schlimmer. Ich lernte den jungen Mann kennen, als ich bei Aldi einkaufen war und einen meiner Nachbarn traf, der immer zur Tafel geht (mache ich nicht) und ihn daher kennt. Die meisten Flüchtlinge kommen wie bei uns die Menschen, die keinen Nebenverdienst haben, nämlich mit dem bisschen Geld nicht aus, aber die Tafeln haben inzwischen auch zu wenig.
Andererseits scheint doch Geld da zu sein und ich verstehe nicht, warum man dann nicht endlich mal Nägel mit Köpfen macht statt nur sinnloses Zeug zu reden. Ich hätte in den Fernseher springen können, als ich das Interview mit Angela Merkel bei Anne Will sah, weil ich diese Heuchelei unerträglich fand.
LG
Renate
PS: Danke für die Paragraphen .. werde mal suchen, ob ich so etwas finde .. zum Bloggen für meine Nachbarn, denen man hier reihenweise die KdU kürzt und die doch auch keine billigere Wohnung finden können.
Ich erlaube mir nochmals von http://www.kn-online.de zu zitieren.
Dein (Helge Hildebrandt) Thema lautet hier ja „Kosten der Unterkunft für Asylbewerber“.
Den glücklichen AsylbewerberInnen, die bereits aus den EAE (Erstaufnahmeeinrichtungen) an die Kommunen verteilt wurden, wird lt. KN-Artikel z. B. bei 1 Person von den 359,– € Asylbewerbermonatssatz noch eine kleine Pauschale von 34,– € abgezogen.
Ich verstehe das so, dass die AsylbewerberInnen, die bereits an die Kommunen verteilt wurden, diese sind, die bereits in einer „normalen“ Mietwohnung leben?!
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Leserfragen-Wie-viel-Geld-bekommt-ein-Fluechtling
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Wie sieht die Unterstützung aus, wenn die Flüchtlinge aus den EAE an die Kommunen überwiesen werden?
Dann gelten höhere, ebenfalls im Asylbewerber-Leistungsgesetz festgelegte Sätze, die aber unter den Hartz-IV-Beträgen (zum Beispiel 399 Euro für eine Einzelperson) liegen. So erhalten Flüchtlinge in Kiel als Einzelpersonen 359 Euro, nach Abzug einer kleinen Pauschale für die Unterbringung bleiben davon 325 Euro. Bei Paaren bekommt jeder der Partner 323 Euro, nach Abzug der Pauschalen bleiben knapp 300 Euro. Bei zur Familie gehörenden Kindern liegen Beträge je nach Alter zwischen 217 und 287 Euro pro Kind.
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Kann ich wenig zu sagen, da ich keine Asylbewerber als Mandanten habe (vor ein paar Jahren mal eine Familie). Aber derzeit gibt es ja in Kiel diverse Gruppen, die sich ausschließlich nur mit diesem Thema beschäftigen und die man sicher fragen kann, z.B.:
https://www.facebook.com/refugeeswelcomeinkiel
http://refugees.kiel-aktiv.de/wiki/Hauptseite