Bürgerbeauftragte lässt Antragsvordrucke für Schulbegleitungen im Kreis Stormarn datenschutzrechtlich überprüfen

ltsh_logoKiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, hat Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des im Kreis Stormarn verwendeten Antragsvordrucks für Schulbegleitungen im kommenden Schulhalbjahr. Sie hat daher die Landesbeauftragte für Datenschutz, Marit Hansen, um Prüfung der Angelegenheit gebeten.
„Ich habe sowohl im Hinblick auf die vorformulierte, allumfassende Schweigepflichtsentbindung als auch im Blick auf einzelne Fragen im Antragsvordruck datenschutzrechtliche Bedenken“, sagte El Samadoni heute in Kiel. So werde zum Bespiel nach Hobbies des Kindes, Zeugnissen und Erwartungen an Schulbegleitung und Schule gefragt. „Die Relevanz dieser Fragen für den Bedarf und die Ausgestaltung der Schulbegleitung ist für mich nicht erkennbar. Grundsätzlich dürfen nur solche Daten erfragt werden, die für die Leis-tungsgewährung konkret erforderlich sind.“

Bis zur Klärung der Angelegenheit rät die Bürgerbeauftragte betroffenen Eltern, Anträge auf Schulbegleitung in der bisher gewohnten Art und Weise zu stellen und den Antragsvordruck nicht zu verwenden. Bei Beratungsbedarf und Fragen zum weiteren Vorgehen stehen die Bürgerbeauftragte und ihr Team zur Verfügung.

Alle Presseinformationen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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