Jobcenter muss doppelte Krankenversicherungsbeiträge übernehmen
Veröffentlicht: 1. Juli 2016 Abgelegt unter: Krankenversicherung 2 Kommentare
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Für freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherte (sog. Selbstzahler) gilt gemäß § 10 Abs. 1 der Beitragsverfahrensgrundsätze, dass die Beiträge für den jeweiligen Beitragsmonat erst zum 15. des Folgemonats fällig werden. Beantragen Selbstzahler ALG II, werden sie ab dem Monat des Leistungsbezuges über das Jobcenter pflichtversichert (§ 252 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Versicherungsbeiträge bei Pflichtversicherten werden am drittletzten Bankarbeitstag des Beitragsmonats fällig (§ 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Bei freiwillig Versicherten hat dies zur Folge, dass sie im ersten Monat des Bezuges von ALG II zweimal Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Das Jobcenter Kiel lehnte bei einer ALG II-Empfängerin die Übernahme der Versicherungsbeiträge für den Monat vor dem Leistungsbezug mit der Begründung ab, Doppelzahlungen der Kranken- und Pflegeversicherung seinen gesetzlich nicht vorgesehen. Im anschließenden Klageverfahren gab das Jobcenter später ein Klageanerkenntnis ab. Denn das BSG hatte zwischenzeitlich entschieden, dass auch die Beiträge aus dem Monat vor dem ALG II-Bezug übernommen werden müssen, wenn diese erst im Zeitraum des ALG II Bezuges fällig werden. Dies nämlich sei zur Abwendung einer sonst eintretenden Deckungslücke geboten. Es könne dem Hartz-IV-Empfänger weder abverlangt werden, einen Betrag in dieser Höhe aus seinen Regelleistungen zu bestreiten, noch sich wegen eines zur Existenzsicherung notwendigen Krankenversicherungsschutzes zu verschulden.
(BSG, Urteil vom 15.11.2012, B 8 SO 3/11 R; SG Kiel, Anerkenntnis im Verfahren S 40 AS 50/13 vom 25.01.2016)
Erstveröffentlichung in HEMPELS 6/2016
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Obwohl es schon ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) v. 15.11.2012 gab, mußte erst in diesem von dir (Helge Hildebrandt) beschriebenen Falles das Sozialgericht Kiel bemüht werden, damit das Jobcenter Kiel am 25.01.2016 ein Anerkenntnis abgibt.
Vertrauensbildung aus Sicht des ALG II – EmpfängerInnen gegenüber dem Jobcenter Kiel sieht anders aus.
Ggf. spekuliert das Jobcenter Kiel auch darauf, dass sich nur wenige Leistungsberechtigte wehren?
Oder die Verantwortlichen kennen entsprechende Urteile einfach nicht, weil sie schlecht geschult sind?!
Fragen über Fragen …
Terminbericht BSG: 16.11.2012.
Volltextveröffentlichung: Datum weiß ich nicht.
Widerspruchsbescheid Jobcenter: 04.01.2013.
Als ich die Klage am 15.01.2013 erhoben habe, war mir das BSG-Urteil auch noch nicht bekannt.