Regierung verteidigt vorzeitige Altersrente

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Regelungen für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente von Arbeitslosengeld-II-Beziehern (vgl. § 12a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB II) grundlegend zu reformieren. Lediglich eine Ergänzung der sogenannten Unbilligkeitsverordnung werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/9403) auf eine Kleine Anfrage (18/9296) der Fraktion Die Linke. Die Unbilligkeitsverordnung regelt Ausnahmen, wonach der Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht in Anspruch genommen werden muss.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/201609/-/438432



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