Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön seit 01.06.2016

Ortsschild PlönSeit 01.06.2016 gelten im Kreis Plön neue Mietobergrenzen, die – soweit hier ersichtlich – vom Jobcenter Kreis Plön bisher nicht veröffentlicht worden sind. Eine am 18.10.2016 stattgehabte Abfrage ergab vielmehr, dass das Jobcenter Kreis Plön auf seiner Website noch immer die alten, lediglich bis einschließlich Mai 2016 gültigen Mietobergrenzen veröffentlicht hat, obgleich das Jobcenter Kreis Plön im Rahmen eines Klageverfahrens von hieraus bereits mit Schriftsatz vom 16.08.2016 auf die fehlerhaften Informationen hingewiesen wurde. Die ab 01.06.2016 geltenden höheren Mietobergrenzen im Kreis Plön finden sich hier:

Mietobergrenzen Kreis Plön, gültig ab 01.06.2016

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


2 Kommentare on “Neue Mietobergrenzen im Kreis Plön seit 01.06.2016”

  1. Hei,
    als wir zu meiner Überraschung eine Anpassung bekommen haben, weil uns ja auch ein Teil der nicht mehr übernommenen Mietkosten vom Regelsatz abgezogen wird, habe ich das in Bezug auf den zwei-Personen-Haushalt in Preetz schonmal geändert und in meinem Blog drauf hingewiesen, dass sich andere Leute mit einer anderen Haushaltsgröße sonst einfach mal schlau machen sollten .. es müsste halt ein bisschen mehr sein.
    Das dürfte vor allen Dingen für die Leute, die eine Wohnung im Rahmen der Bruttokaltmiete suchen, sehr wichtig sein. Diejenigen, denen man was kürzt, scheinen sie ja von allein benachrichtigt zu haben, ich vermute es zumindest, weil es bei uns so war.
    Ich helfe das verteilen.
    Danke für die Zahlen für alle Haushaltsgrößen.

    Wir haben soweit ich mich entsinne ca. Mitte Juli einen Änderungsbescheid und dann auch eine Nachzahlung bekommen.

    Ich habe allerdings auch zur Zeit eine Klage beim Sozialgericht Kiel laufen .. schon seit Jahren, seit hier die Miete erhöht wurde und man uns dann ein halbes Jahr später unter der Behauptung, wir suchen ja nicht und es sei ja so leicht, eine bezahlbare andere Wohnung zu finden, die Miete kürzen.

    Bei uns ist das nur deshalb nicht so schlimm, weil ich die Überschneidung (wir sind als Freiberufler selbständig und nutzen einen Raum als Büro, wo vorher immer gesagt wurde, den dürfen wir nicht absetzen, die Miete würde ja sowieso übernommen) seitdem einfach in jeder abschließenden EKS als Raumkosten mit absetze und sie das auch akzeptieren. Nur das erste Halbjahr war damals hart.

    LG
    Renate

  2. Björn Nickels sagt:

    Als Kieler Hartz IV – Empfänger betrifft mich die Info nicht, dass Leistungsberechtigte ab 01.06.2016 im Kreis Plön Anspruch auf höhere Mietkostenerstattung haben.

    Aber mir stellt sich schon die Frage, ob Betroffene jetzt selbst aktiv werden müssen (z. B. Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X ab 01.06.2016 für die Miete stellen), um zumindestens ab diesem Datum die Ihnen zustehende Miete zu erhalten oder ob sie abwarten sollen, bis das Amt dies von alleine? macht …

    Denn schließlich wären dies bis jetzt (18.10.2016) schon fast 5 Monate, falls das Amt noch nicht selbst tätig geworden ist.


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..