Stadt Kiel darf Obdachlose nicht abschieben

Die Stadt Kiel fährt zunehmend einen härteren Kurs gegen Obdachlose. Um Obdachlose möglichst aus dem Stadtgebiet fernzuhalten, werden nur noch denjenigen Wohnungslosen Hilfen zur Unterkunftssicherung und Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt, die bereits einwohnermelderechtlich in Kiel gemeldet sind. Neu hinzuziehende Obdachlose können sich mangels einer Wohnung in Kiel nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden und werden als „Nichtkieler“ an ihre Herkunftsgemeinden verwiesen.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig die Stadt Kiel nun verpflichtet, einem neu zugezogenen Obdachlosen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung hat das VG darauf abgehoben, maßgeblich für die Zuständigkeit sei, wo die Obdachlosigkeit eintrete. Dies sei der tatsächliche Aufenthaltsort des Wohnungslosen, hier also Kiel. Unerheblich sei demgegenüber, wo der Wohnungslose zuvor seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt habe. Auch ein Obdachloser habe im Übrigen ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen (Art. 11 Abs. 1 GG).

(VG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2017, 3 B 42/17, VG Schleswig, Beschluss vom 31.05.2017, 3 B 79/17)

Erstveröffentlichung in HEMPELS 5/2017

Siehe zum Thema auch: Kiel first – Landeshauptstadt will Wohnungslosenhilfe „schärfen“ –  und künftig nur noch Kielern helfen

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


2 Kommentare on “Stadt Kiel darf Obdachlose nicht abschieben”

  1. […] VG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2017, 3 B 42/17 – sowie RA Helge Hildebrandt bei Sozialberatung […]

  2. Thomé Newsletter 30/2017 vom 28.08.2017

    4. VG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein
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    Auch ein nach dem „Unionsbürgerausschlussgesetz“ vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
    Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.

    Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein-1.3635486

    Das Urteil im Volltext gibt es hier: http://inizivi.antira.info/2017/08/28/we-won-obdachloser-eu-burger-klagt-recht-auf-unterkunft-vor-gericht-ein/


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