Zur Freigabe von Rentennachzahlungen bei Kontopfändung
Veröffentlicht: 6. Juni 2017 Abgelegt unter: Kontopfändung, Rente, Schulden 3 KommentareWird eine Rentennachzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO gutgeschrieben, die über dem pfändungsfreien Betrag liegt (hier 3.949,49 € für rund 19 Monate), kann das zuständige Amtsgericht die Rentennachzahlung durch Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO freigeben, wenn die monatliche Rente (hier rund 287,00 €) innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Denn Nachzahlungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (Beschluss AG Kiel vom 19.05.2017 unter Bezugnahme auf Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. Rn. 1042).
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
[…] Quelle: Rechtsanwalt Helge Hildebrandt bei Sozialberatung Kiel […]
Hallo, ich bekomme Rente und die Bank zahlt mir das Geld nicht aus. Weil ich Kontopfändung habe. Das war vor 10 Monaten. Was kann ich tun. Hatte den ganzen Monat kein Lebensunterhalt.
Jetzt leider gar nichts mehr. Sie hätten sich vor 10 Monaten an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden müssen mit dem Antrag, die Bank zu verpflichten, Ihnen die Rente in Höhe Ihrer Pfändungsfreigrenze auszuzahlen.