Umzugshelfer vom Studentenwerk?

Im – grundsätzlich legitimen – Interesse einer möglichst weitreichenden Kostenminimierung lese ich in Schreiben der Jobcenter immer wieder Dinge, die mich spontan stutzig machen. Von angeblich kostenlosem Wohnraum in Kiel (in Obdachlosenunterkünften, die dann so ganz kostenlos auch wieder nicht sind) bis hin zu kostenlosen Möbeln (vom Sperrmüll) scheinen der Phantasie wenig Grenzen gesetzt.

Heute nun las ich in einem Schreiben des Jobcenters Kiel, „Umzugshelfer“ für das Einladen ihrer Möbel in Kiel könne eine Mandantin beim Studentenwerk „erfragen“. Also Umzugshelfer vom Studentenwerk? Kiel hat eine Universität. So weit, so gut. Aber dass das dortige Studentenwerk ALG II-Empfängern Umzugshelfer vermittelt, schien wenigstens kontraintuitiv. Also ein kurzer Anruf beim stellvertretenden Abteilungsleiter Personal und Recht beim Studentenwerk Schleswig-Holstein: Bekommt meine Mandantin bei Ihnen Umzugshelfer? Erstaunen. Man müsse das mal prüfen. Wenig später die E-Mail: „Sehr geehrter Herr Hildebrandt, hiermit kann ich Ihnen mitteilen, dass das Studentenwerk SH keinen Umzugshelfer für ALG II-Empfänger stellt.“ Wer hätte das gedacht?

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


7 Kommentare on “Umzugshelfer vom Studentenwerk?”

  1. Detlef Brock sagt:

    Zu kostenlosen Möbeln (vom Sperrmüll)

    Hm, wenn sich da die Grundsicherungsträger mal nicht ein Eigentor schießen, denn:

    Bei einem vom Sperrmüll beschafften Kühlschrank ist nicht von einer Ersatzbeschaffung, sondern von einer Erstbeschaffung auszugehen (also Leistung muss als Zuschuss erbracht werden), so SG Bremen, Beschluss vom 08.09.2016 – S 6 AS 1654/16 ER.

    Rechtstipp: vgl. SG Bremen, Urteil vom 23.07.2015 – S 27 AS 160/12: War die vorhandene (vom Sperrmüll kommende) Waschmaschine nicht mehr funktionstüchtig, ist von einem bestehenden Erstausstattungsbedarf auszugehen.

    vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2013 – L 19 AS 999/13 B – für die Beschaffung von Kinderbetten v. Sperrmüll

    • Ich dachte da an einen Mandanten, über den die Kieler Nachrichten am 5. Mai 2007 mal berichtet haben unter der Überschrift „Ohne Bett und Schrank“. Da äußerte der damalige Geschäftsführer des Jobcenters Kiel und heutige Sozialdezernent der Stadt Kiel, Gerwin Stöcken, SPD, (seines Zeichnens Sozialpädagoge!), Möbel könne sich der Mandant auch auf dem „Sperrmüll zusammensuchen, wie wir als Studenten doch auch. Oder er schaut mal in der Zeitung nach Inserenten, die Möbel kostenlos abgeben“. Diese – hanebüchenen – Äußerungen finden sich (mit freundlicher Genehmigung der KN verlinkt) hier: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2017/09/journal-ohne-bett-und-schrank.pdf

  2. […] Rechtsanwalt Helge Hildebrandt bei Sozialberatung […]

  3. Björn Nickels sagt:

    Einige MitarbeiterInnen des Jobcenters Kiel scheinen so unter Druck zu stehen und für sich eine Daseinsberechtigung zu suchen, dass diese in ihrer Fantasie wohl die MitarbeiterInnen des Studentenwerk zu Umzugshelfern für Leistungsberechtigte (früher Bedürftige) machen wollen.

    Aber es gibt beim Jobcenter Kiel bestimmt auch andere MitarbeiterInnen, die vorab
    prüfen, was möglich ist.

  4. Ingo Bittner sagt:

    Hallo Herr Hildebrandt,

    ich finde es einfach menschenverachtend, wenn JC usw. auf Möbel vom Sperrmüll oder andere Beschaffungsmöglichkeiten hinweisen. Fehlt noch Pfandflaschen sammeln. Aber Vorsicht, das eingenommene Pfandgeld ist anzurechnendes Einkommen! (hat´s glaub ich, schon gegeben).

    Dazu habe ich eine grundsätzliche Frage.
    Sachen vom Sperrmüll mitnehmen. Ist das gesetzlich erlaubt? Sind diese Sachen herrenlos oder wer ist Eigentümer? Gleiche Frage zu Pfandflaschen aus Mülleimern?

    Mit bestem Gruß
    I. Bittner

    • Ich habe schon nette Sachen auf dem Sperrmüll gefunden, etwa einige unserer Küchenstühle und jüngst einen Kinder-Roller aus den 60iger/70iger Jahren (allerdings mit Zettel „zu verschenken“ dran), der noch auf seine Aufarbeitung wartet. Das Problem ist: Das sind Zufallsfunde, die natürlich nicht geeignet sind, einen aktuell bestehenden Bedarf zeitnah zu decken. Aber wie geschrieben, der Verweis auf Sperrmüll ist nicht Linie des Jobcenters Kiel, sondern war in einem Einzelfall die Auffassung eines (bekannt schwierigen) ehemaligen Jobcenter-Geschäftsführers.

      Zum Thema Sperrmüll und Eigentumsaufgabe bzw. -übertragung an die Kommunen finden sich im Netz zahlreiche Infos, etwa hier:
      https://www.derwesten.de/wohnen/sperrmuell-ist-fuer-alle-da-zehn-irrtuemer-zum-thema-sperrmuell-id7155502.html

      Kurz gesagt: Ob ich Sachen vom Sperrmüll mitnehmen darf, hängt nach Ansicht vieler Juristen von der jeweiligen kommunalen Abfallsatzung ab. Die Stadt Kiel regelt dazu (zu Recht) nichts (http://www.abki.de/downloads/satzungen/Abfallsatzung.pdf), also lässt sich im Regelfall davon ausgehen, dass von einer Eigentumsaufgabe (Dereliktion) auszugehen ist, denn dem ehemligen Eigentümer wird es entweder egal sein, ob seine Sachen von einem anderen weiter genutzt werden, oder ihn wird dies sogar freuen (vgl. § 959 BGB).

      Spannend wäre die Frage, wie rechtlich zu entscheiden ist, wenn eine Satzung den Eigentumsübergang von rausgestelltem Sperrmüll an die Kommune regelt, jemand etwas wegnimmt, (von irgendeinem selbsternannten Blockwart) wegen Diebstahls angezeigt wird und der ehemalige Eigentümer als Zeuge aussagt, er habe mit dem Rausstellen seiner Sachen auf sein Eigentum verzichten wollen und freue sich sogar, dass diese nun einen Nachnutzer gefunden haben. M.E. gilt allein § 959 BGB. Am Willen des Sperrmüll-Rausstellers kann nämlich auch eine kommunale Satzung nichts ändern. Glücklicherweise müssen sich die Gerichte mit solchem Unsinn aber wohl eher selten bis nie beschäftigen. Ähnlich sehe ich es bei Flaschen im Mülleimer (aber nicht in Altglascontainern).


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