Mietobergrenzen in Kiel: Bis 31.01.2018 muss die Stadt neue Mietobergrenzen beschließen
Veröffentlicht: 8. November 2017 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen, Ratsversammlung Stadt Kiel, Stadt Kiel 4 KommentareSeit dem 01.12.2016 verfügt die Landeshauptstadt Kiel über keine aktuellen Mietobergrenzen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“), der Grundsicherung nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr. In Eilverfahren haben – soweit hier ersichtliche – alle Kammern am SG Kiel Betroffenen, die zu ihrer Miete hinzuzahlen müssen, Leistungen für die Unterkunft in Höhe der alten Mietobergrenzen aus dem Jahre 2014 zuzüglich eines Zuschlags von 10 % zugesprochen (siehe dazu: SG Kiel: Kieler Mietobergrenzen sind seit Dezember 2016 um 10 Prozent zu erhöhen).
Hatte zunächst eine Kammer am SG Kiel der Stadt eine Frist zum Beschluss neuer Mietobergrenzen bis 30.09.2017 gesetzt (anschließend Rückgriff auf die sehr viel höheren Werte nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 %), scheint sich nun am SG Kiel kammerübergreifend die Auffassung durchgesetzt zu haben, der Stadt eine Frist bis zum 31.01.2018 zuzugestehen, um neue Mietobergrenzen zu verabschieden (siehe aktuell: SG Kiel, Beschluss vom 07.11.2017, S 23 SO 23/17 ER). Sollten bis dahin keine neuen Mietobergrenzen vorliegen, beabsichtigen einzelne Kammern am SG Kiel nach diesseitigen Informationen, auch in Hauptsacheverfahren ab 01.12.2016 Leistungen für die Unterkunft in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10 % zuzusprechen.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Nachfrage am heutigen Tage, Mittwoch, 08.11.2017:
Da blickt ja keiner mehr durch!?
Bleibst du (Helge Hildebrandt) bei deiner Empfehlung (so habe ich es zumindestens verstanden),dass Betroffene, die etwas für ihre Miete vom Regelsatz „abzweigen“ müssen,
spätestens bis zum 31.12.2017 (2017) einen Überprüfungsantrag ab 01.12.2016 (*2016*) stellen sollten!?
Viele Grüße an alle LeserInnen
Björn Nickels
Ja, diese Empfehlung gilt unbedingt weiter.
Hallo,
zur letzten Sitzung der RV haben die Grünen eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort von Stadtrat Stöcken steht, dass Stadt Kiel und Jobcenter überein gekommen sind, die höhere MOG erstmal anzuerkennen.
Wird dies auch so durchgeführt?
mfg
Ingo Bittner
Zunächst für alle hier die Antwort:
Zu Punkt der Tagesordnung
Stadtrat Stöcken Kiel, 14.09.2017
Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport
Antwort auf die Kleine Anfrage
Drucksache 0895/2017
Umgang mit der Mietobergrenze
des Ratsherrn Arne Langniß (Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN) vom 12.09.2017 zur Ratsversammlung am 21.09.2017
Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 21.09.2017 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie ist die Praxis der Sozialleistungsträger im Umgang mit der Mietobergrenze seit dem Auslaufen der Regelung im Dezember 2016, und was passiert mit Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften, die die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft (KdU-Kosten) überschreiten?
Antwort:
Mit der aktuell gültigen Richtlinie für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung hat die Verwaltung einen Ermessensspielraum für bis zu 10 Prozent oberhalb der gültigen Mietobergrenze (MOG) liegenden Unterkunftskosten. Das Ermessen wird in jedem Einzelfall ausgeübt.
Mit Verabschiedung des neuen Mietspiegels ist die Verwaltung gehalten, die Datengrundlage des schlüssigen Konzeptes zu überprüfen und gegebenenfalls die Mietobergrenzen anzupassen. Diese Überprüfung findet aktuell statt. Zeitliche Verzögerungen sind u.a. aufgrund geringer Rückmeldungen der angefragten Mieter über Miethöhen und dem danach erfolgten öffentlichen Vergabeverfahren zur Überprüfung einer qualifizierten Datengrundlage entstanden.
Das Auslaufen des Mietspiegels führt nicht automatisch dazu, dass kein schlüssiges Konzept für die angemessenen Unterkunftskosten mehr vorliegt. Der Grundsicherungsträger muss die Werte nur alle zwei Jahre überprüfen. Darauf verweist auch das Sozialgericht Kiel mit Beschluss vom 01. September 2017 (S 43 AS 17 AR). Um Nachteile abzuwenden, erscheint es dem Gericht erforderlich und ausreichend einen pauschalen Mietpreisentwicklungszuschlag auf die bisherigen Mietobergrenzen aufzuschlagen.
Die Landeshauptstadt Kiel (Träger der Sozialhilfe und Träger der Grundsicherung) hat mit dem Jobcenter abgestimmt, bis zur Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungsverfahren einzuleiten. Da wir davon ausgehen, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft ansteigen, wird der Empfehlung des Gerichts gefolgt und weitestgehend 10 % auf die bisherigen Mietobergrenzen bei Neuanmietung aufgeschlagen.
Frage 2:
Wie wird der Differenz zwischen Angebots- und Bestandsmieten Rechnung getragen?
Antwort:
Falls es Unterschiede geben sollte, spielt dies bei den angemessenen Kosten der Unterkunft keine Rolle. Es gilt einheitlich die Mietobergrenze.
Frage 3:
Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften gibt es in Kiel, deren tatsächliche Kosten der Unterkunft höher sind, als die laut Mietobergrenze „angemessenen“?
Antwort:
Im Leistungsbereich des Jobcenters Kiel sind bei 1.461 von 18.778 Bedarfsgemeinschaften (=7,78%) die tatsächlichen Kosten der Unterkunft höher, als die angemessenen Kosten der Unterkunft. Dies liegt überwiegend an den veränderten Lebensumständen. So ändern sich Haushaltsgrößen durch Trennung oder Auszug der erwachsenen Kinder oder die Mietkosten sind zu hoch bei Eintritt in den Leistungsbezug.
Im Bereich von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt kann keine belastbare Aussage getroffen werden. Von 6977 Bedarfsgemeinschaften wohnen 200 bis 400 Bedarfsgemeinschaften zu teuer. Wegen der besonderen persönlichen Voraussetzungen werden im Einzelfall erhöhte Unterkunftskosten anerkannt, so dass weniger Haushalte betroffen sind, die derzeit die Differenz von der Mietobergrenze zur tatsächlichen Miete selbst tragen müssen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Wie die Stadt bei Neuanmietungen verfährt, kann ich nicht sagen. In Bestandsmietverhältnissen wird bei Zuzahlern (immerhin 1.461 Haushalte) jedenfalls nicht automatische ein Zuschlag von 10 % auf die alte MOG anerkannt. Und das ist letztlich entscheidend.
Übrigens eine schöne Anfrage der Grünen. Das Ausscheiden aus der Kooperation mit SPD/SSW hat ihnen offenkundig sehr gut getan.