Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von Sozialhilfe

(c) Marko Greitschus / pixelio.de

Behörden müssen Nachzahlungen von Sozialleistungen grundsätzlich gemäß § 44 SGB I verzinsen. Der Verzinsungsanspruch entsteht nach sechs Kalendermonaten ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen.

Im Streitfall hatte die Klägerin von August 2015 bis Juli 2016 Grundsicherung im Alter erhalten. Sie hielt jedoch die vom Sozialhilfeträger gezahlten Unterkunftskosten für zu niedrig und bat deswegen um Überprüfung des bestandskräftig gewordenen Leistungsbescheides. Als die Behörde den Antrag auf Überprüfung ablehnte, zog die Frau vor Gericht.

Das Sozialgericht sprach ihr im Juli 2018 schließlich eine Nachzahlung in Höhe von 1.380 Euro zu, lehnte aber einen Zinsanspruch mit der Begründung ab, der Nachzahlungsbetrag sei erst durch den die Nachzahlung letztendlich gewährenden „Zugunstenbescheid“ entstanden.

Dem widersprach das BSG. Die Klägerin könne für die erhaltene Nachzahlung Zinsen verlangen. Dem stehe auch die Bestandskraft des ursprünglich höhere Leistungen ablehnenden Bescheids nicht entgegen. Denn werde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, könne der Anspruch zwar nicht durchgesetzt werden, solange die Bestandskraft des Bescheids fortwirke, er sei aber gleichwohl entstanden.

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.07.2020, B 8 SO 15/19 R

Erstveröffentlichung in HEMPELS 10/2020

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


One Comment on “Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von Sozialhilfe”

  1. Auf Rückfragen bei 8 Jobcentern im Einzugsbereich des Sozialgerichts Dortmund war kein Jobcenter in der Lage, die in erfolgreichen Klageverfahren erstrittenen Sozialleistungen pro Jahr zu beziffern. Ob überhaupt Zinsen von Amtswegen erstattet wurden, wurde nicht beantwortet.

    Das Jobcenter Märkischer Kreis versucht die unterlassene Bringschuld mit Hilfe des Sozialgerichts zu verschleiern. In meinen Augen ist das „Betrug durch unterlassen.“

    Trotzdem konnten inzwischen mehrere Hundert Euro eingefordert werden.
    https://www.beispielklagen.de/klage120.html


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..