SG Kiel: 150 € netto für eine durchschnittliche Untätigkeitsklage
Veröffentlicht: 20. Oktober 2020 Abgelegt unter: RA-Kosten, Untätigkeit Hinterlasse einen KommentarSG Kiel, Kostenbeschluss vom 09.10.2020, S 31 AS 201/20
Nach der Gebührenreform zum 01.01.2021 180,00 € (50 % der Mittelgebühr von 360,00 €) für ab dem 01.01.2021 erhobene Untätigkeitsklagen.