SG Kiel: 150 € netto für eine durchschnittliche Untätigkeitsklage

SG Kiel, Kostenbeschluss vom 09.10.2020, S 31 AS 201/20

Nach der Gebührenreform zum 01.01.2021 180,00 € (50 % der Mittelgebühr von 360,00 €) für ab dem 01.01.2021 erhobene Untätigkeitsklagen.



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