Mietobergrenzen im Kreis Segeberg teilweise falsch berechnet
Veröffentlicht: 10. August 2018 Abgelegt unter: Alleinerziehende, Jobcenter Segeberg, Kosten der Unterkunft, Mietkaution, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Jobcenter Kreis Segeberg, Mietobergrenzen Kreis Segeberg Hinterlasse einen Kommentar
Schleswig-Holsteinisches LSG
Nach einer aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat die Firma empirica und dem folgend auch das Jobcenter im Kreis Segeberg die Mietobergrenze im Vergleichsraum IV-Ost für einen 3-Personenaushalt (75 qm große Mietwohnungen) aufgrund eines Rundungsfehlers falsch bestimmt. Anstatt 490,00 € beträgt die Mietobergrenze für einen 3-Personenaushalt demnach 500,00 € inklusive kalter Betriebskosten. Eine Abschließende Prüfung, ob das Berechnungskonzept des Kreises Segeberg den Anforderungen an ein sog. „schlüssiges Konzept“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genügt, wird das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in einem Hauptsacheverfahren prüfen.
Weiter hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht entschieden, dass ein Umzug nach § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II auch dann „notwendig“ ist, wenn alleinerziehende Leistungsberechtigte – hier aufgrund des unerwarteten Todes der Mutter, die zuvor Betreuungsaufgaben übernommen hatte – in die Nähe von Verwandten ziehen wollen. Denn die – hier glaubhafte gemachte – Möglichkeit und Bereitschaft der Schwester, sich mit um die Kinder zu kümmern, erhöht auch die Eingliederungschancen alleinerziehender Leistungsberechtigter in den Arbeitsmarkt.
Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht, Beschluss vom 09.08.2018, L 3 AS 144/18 B ER
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Kreis Segeberg: Mietobergrenzenverfahren ausgesetzt!
Veröffentlicht: 11. Mai 2012 Abgelegt unter: Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: KdU Kreis Segeberg, Kosten den Unterkunft Kreis Segeberg, Mietobergrenzen Kreis Segeberg Hinterlasse einen KommentarInfoarchiv Norderstedt | In der vergangenen Woche beschloss der Kreissozialausschuss Segeberg einstimmig die Aussetzung der Maßnahmen gegen Leistungsberechtigte bei den Kosten der Unterkunft (KdU).
Diesem Beschluss war eine monatelange Debatte um das von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Mietpreissituation im Kreis Segeberg vorausgegangen. Im Dezember letzten Jahres hatte DIE LINKE erstmalig scharfe Kritik an den gesenkten Mietobergrenzen geübt. Als dann in der Folge Leistungsbezieher vom Jobcenter aufgefordert wurden, sich auf der Grundlage der neuen Mietobergrenzen um eine günstigere Wohnung zu bemühen, zog das Thema schnell weitere Kreise.
Dabei spielte nicht nur die Aufforderung an sich eine Rolle, sondern auch die Art und Weise, die zu einer starken Verunsicherung der Leistungsbezieher führte. Mehrere soziale Beratungs- und Hilfsinstitutionen aus Norderstedt forderten daraufhin von der Landrätin und der Geschäftsführung des Jobcenters Erklärungen zum Zustandekommen des Gutachtens und dessen Inhalten sowie zum skandalösen Vorgehen des Jobcenters. Der Druck auf die Mitglieder des Kreissozialausschusses wurde durch die zunehmende öffentliche Kritik weiter erhöht. Kurz vor der entscheidenden Sitzung des Kreissozialausschusses kam es zusätzlich noch zu einer von allen Fraktionen der Norderstedter Stadtvertretung getragenen Resolution für die Absenkung der Mietobergrenzen. Hatten sich zuvor neben den LINKEN auch schon die CDU und Die GRÜNEN für eine Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen, kam es nun auf der Sitzung des Kreissozialausschusses auch mit der SPD zu einem einstimmigen Beschluss: Bestandsschutz für alle Betroffenen und Einrichtung eines runden Tisches unter Einbeziehung aller Fraktionen, der Wohnungswirtschaft einschließlich der Genossenschaften. Ziel: In den nächsten sechs Monaten soll in einem transparenten Verfahren eine neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft erarbeitet werden.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass das Jobcenter alle betroffenen Leistungsbezieher über diesen Beschluss schriftlich unterrichtet und ihre „Drohbriefe“ für gegenstandslos erklärt. Dieses Beispiel macht deutlich, was alles bewegt werden kann, wenn bestehenden Verhältnisse von unterschiedlichen Akteuren mit Nachdruck kritisiert werden.
Dank an Harald Thomé für den Hinweis in Harald´s Eck.
Weitere Infos zum Thema:
http://www.infoarchiv-norderstedt.org/kurzmeldungen/jobcenter-widerruft-drohbriefe.html-0
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt