Kostenübernahmepflicht des Jobcenters bei Veranlassung des Widerspruches!
Veröffentlicht: 10. November 2011 Abgelegt unter: RA-Kosten | Tags: Kosten der Widerspruchsverfahrens, Kosten Widerspruchsverfahren § 63 SGB X, Notwendige Aufwendungen § 63 Abs. 2 SGB X, Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltskosten Widerspruchsverfahren 2 KommentareMit Gerichtsbescheid vom 08.11.2011 hat das SG Kiel entschieden, dass das beklagte Jobcenter Kiel einem Widerspruchsführer die Kosten eines Widerspruchsverfahrens auch dann zu erstatten hat, wenn ein Widerspruch zwar – hier wegen Erledigung durch Zeitablauf – nicht erfolgreich im Sinne des § 63 SGB X war, aber die Behörde die Einlegung des Widerspruches veranlasst hat.
Der Gerichtsbescheid im Volltext findet sich hier:
SG Kiel, Gerichtsbescheid vom 08.11.2011, S 37 AS 147/09
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt