Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich gegen Eigenbeteiligung bei den Kosten der Schülerbeförderung aus!

Wie bereits an anderer Stelle angemerkt (Arbeitshinweise der Landeshauptstadt Kiel für das Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht!), sieht sich die Kieler Regelung zu den Schülerbeförderungskosten, nach welcher eine Eigenbeteiligung zu den Beförderungskosten zwischen 10 € und 15 € aus dem Regelsatz zu bestreiten ist, erheblichen rechtlichen Bedenken ausgesetzt. Diese Bedenken werden nunmehr auch vom Deutschen Verein für öffentlich und private Fürsorge e.V. geteilt. In den ersten Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen für die Leistungen zur Bildung und Teilhabe im SGB II und SGB XII sowie im Bundeskindergeldgesetz führt der DV auf Seite 21 im 4. Absatz aus (Volltext als PDF hier):

„Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 erkannt, dass bei der Regelbedarfsbemessung „Abschläge“ nur zulässig sind, wenn sie empirisch begründet sind. Da der Gesamtaufwand für öffentlichen Nahverkehr im Regelbedarf nicht exakt zu bestimmen ist, empfiehlt der Deutsche Verein, einen „Abschlag“ für den Freizeitanteil derzeit nicht zu berücksichtigen.“

Kieler, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schülerbeförderung unter Anrechnung eines Eigenbeteiligungsbeitrages erhalten, ist zu raten, gegen ihre Bewilligungsbescheide Widerspruch einzulegen. Rechtsprechung des SG Kiel zu dieser Frage ist hier bisher allerdings nicht bekannt.

Weiterführende Links:

Geld für den Schulbus i.d.R. bei mehr als 30 Minuten Schulweg!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. spricht sich gegen Eigenbeteiligung bei den Kosten der Schülerbeförderung aus!

Arbeitshinweise der Landeshauptstadt Kiel für das Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht!

TAZ-Nord: Kiel sackt Scheine ein!

Licht und Schatten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Kiel!

Gesetzliche Regelungen:

§ 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b BKGG

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt