Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins GmbH macht Kasse

Immer wieder muss der Kieler Mieterverein sich mit unzulässigen Praktiken im Umfeld der Wohnungsvermittlung auseinandersetzen. So ist es eine beliebte Masche vieler Vermieter und Hausverwaltungen, sogenannte „Vertragsausfertigungsgebühren“ zu verlangen, wenn Mieter eine Wohnung anmieten. Dabei ist diese Form der Gewinnmaximierung kraft Gesetzes unzulässig.

Sie stellt nämlich einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz dar und ist deswegen nichtig. § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes schließt derartige Gebühren aus, wenn der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist. Das Gesetz verbietet sogar Vergütungen für Nebenleistungen wie Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen. Diese Rechtslage ist durch etliche Gerichtsentscheidungen bestätigt worden (z. B. LG Hamburg 307 S 144/08 vom 05.03.2009 und AG Hamburg 23a C 286/99 vom 09.11.1999).

Jetzt ist die Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins – die gewerblich unterwegs ist – ins Visier des Mietervereins geraten. Dem Mieterverein liegt die Fotokopie eines Formulars der Hausverwaltung vor, in dem Mieter sich verpflichten sollen, in Abhängigkeit von der Größe des Objektes „Aufwendungen mit einer einmaligen Kostenpauschale“ zwischen 25 € und 250 € zu bezahlen. Bei Haus und Grund darf man voraussetzen, dass die Rechtslage bekannt ist. Und tatsächlich weiß eine betroffene Mieterin zu berichten, dass die Hausverwaltung die zu Unrecht gezahlten Gebühren sofort zurückbezahlt hat, nachdem sie anwaltlich dazu aufgefordert worden war. Deswegen bezeichnet der Mieterverein diese Form der Geldbeschaffung als besonders kritikwürdig.

Der Kieler Mieterverein fordert aus diesem Grunde die Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins auf, diese Form des Abkassierens sofort einzustellen und zu Unrecht vereinnahmte Mieterwechselgebühren freiwillig zurückzuzahlen. Betroffenen Mietern rät der Kieler Mieterverein, diese Gebühren zurückzufordern. Nach der Erfahrung des Mietervereins geschieht dies wegen der eindeutigen Rechtslage jedenfalls bei unverjährten Rückforderungsansprüchen in der Regel komplikationslos.

Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel

Quelle: www.kieler-mieterverein.de

Mehr zum Thema auf dieser Seite:

Gierige Vermieter: Das Geschäft mit der „Mietvertragsausfertigungsgebühr“!


3 Kommentare on “Hausverwaltung des Kieler Grundeigentümervereins GmbH macht Kasse”

  1. Ich helfe das mit übers Internet verteilen. Mache einen Link. LG Renate

  2. Björn Nickels sagt:

    Hallo Helge,

    danke für die Info.

    Diese Praxis gibt es schon lange.

    Bereits vor ca. 20 Jahren hat die Hausverwaltung Schütt in Kiel, Kleiner Kuhberg, von mir
    200 DM (damals noch DM) für die Bearbeitung eines Mietvertrages verlangt. Diesen
    Betrag habe ich auch bezahlt.

    Daraufhin (nach dem Einzug) schrieb ich die Hausverwaltung Schütt an, dass ich gerne bereit
    bin die tatsächlichen Kosten für den Abschluß eines Mietvertrages zu bezahlen und um eine detaillierte Aufstellung bitte, z.B.:

    – Gehaltskosten BüromitarbeiterInnen (genaue Angabe, wie lange „Schreibkram“ dauert)
    – Porto
    – Telefongebühren
    – Schreibmaschinen- bzw. Computerabnutzung
    – usw.

    Hausverwaltung Schütt antwortete nicht, ich bekam die 200,– DM umgehend zurück-überwiesen, ob auf der Überweisung an mich ein Verwendungszweck angegeben
    war, weiß ich leider nicht mehr.

    Gruß

    Björn Nickels

    P.S. Schreibe hier ja häufiger Kommentare, sonst „nur“ mit Vornamen, jetzt aber auch zusätzlich mit Vor- und Zunamen, vielleicht möchte sich ja auch die „Gegenseite“ dazu äußern …


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