Höhere Regelsätze ab dem Jahr 2014

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

(c) Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Bundesregierung hat am 4. September 2013 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (ALG II / Hartz IV) sowie für Bezieher von Leistungen der nach dem SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) zum 1. Januar 2014 um 2,27 % beschlossen. Die beschlossene Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen (RBEG) und § 20 Abs. 5 SGB II und § 28 SGB XII festgelegt.

Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird aus einem Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.

Das Statistische Bundesamt ermittelt sowohl die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen wie auch die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter.

Nachfolgender Tabelle sind die künftigen Leistungen, die bisherigen Leistungen (zum Vergleich) sowie der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung (Strom- oder Gasboiler zur Gebrauchswarmwasseraufbereitung, mehr dazu hier) zu entnehmen:

Leistungen bis 31.12.2013

Leistungen ab 01.01.2014

Mehrbedarf für Warmwasser**

Regelbedarfsstufe 1
(alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte)

382 €

(+ 8 €)*

391 €

(+ 9 €)

2,3 %

= 8,99 €

Regelbedarfsstufe 2
(volljährige PartnerIn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft)

345 €

(+ 8 €)

353 €

(+ 8 €)

2,3 %

= 8,12 €

Regelbedarfsstufe 3
(18 bis einschließl. 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft)

306 €

(+ 5 €)

313 €

(+ 7 €)

2,3 %

= 7,20 €

Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 14 bis einschließl. 17 Jahre)

289 €

(+ 4 €)

296 €

(+ 7 €)

1,4 %

= 4,14 €

Regelbedarfsstufe 5
(Kinder von 6 bis einschließl. 13 Jahre)

255 €

(+ 4 €)

261 €

(+ 6 €)

1,2 %

= 3,13 €

Regelbedarfsstufe 6
(Kinder unter 6 Jahre)

224 €

(+ 4 €)

229 €

(+ 5 €)

0,8 %

= 1,79 €

Quelle: Bundesregierung

* Veränderungen zum Vorjahr 2012
** Rundung nach § 41 Abs. 2 SGB II

Weitere erhöhte Mehrbedarfe und Barbeträge

Mit der Anhebung der Regelbedarfe steigen zudem die Mehrbedarfe und die Barbeträge für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen. Voll erwerbsgeminderte Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ enthält, erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % ihrer Regelbedarfsstufe. Leistungsbezieher, die Eingliederungshilfe erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % ihrer Regelbedarfsstufe. Entsprechend den erhöhten Regelbedarfsstufen steigen auch die Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende sowie für Kranke, die eine kostenaufwändige Ernährung benötigen (vgl. § 21 Abs. 2 bis 6 SGB II). Auch die Höhe des Barbetrags (sog. Taschengeld in stationären Einrichtungen) verändert sich ab dem 01.01.2014. Er beträgt 27 % des Regelbedarfs der Regelbedarfsstufe 1 von dann 391 €, also 105,57 €.

Weitere Infos:

Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04.09.2013, Drucks. 673/13

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


6 Kommentare on “Höhere Regelsätze ab dem Jahr 2014”

  1. Danke für die Info … und als Kommentar nicht zu Ihnen, sondern überhaupt … na ja, besser als nichts, obwohl alleine die Preissteigerungen bei für Hartz IV- und Sozialhilfe-Haushalte für relevante besonders billige Lebensmittel ab Ende 2012 sowie Strom das bissel, was wir dieses Jahr und dann wohl auch nächstes Jahr erhalten haben, längst aufgefressen haben und man schon jetzt die Posten Essen und Energie lange mit dem Geld ausgleichen muss, was eigentlich für andere Dinge gedacht ist, die man dann gar nicht oder kaum noch kaufen kann. Ca. 40 Euro für Kleidung sind zwar halbwegs realistisch, aber das geht dann meistens fürs Essen drauf .. auch der Posten Gesundheit mit ca. 15 Euro ist zu klein, denn darin ist ja schon sowas wie Schampoo, Zahnpaste, Klopapier, Duschgel, Creme enthalten und dann soll das auch noch für mal ne neue Brille, Zuzahlungen für Medikamente oder anderes, wenn man krank ist und was weiß ich alles reichen. Sparen für neue Möbel, Tapeten, neue Teppiche und für was man sonst noch Geld zurücklegen sollte, ist doch gar nicht mehr drin .. das geht fürs nackte tägliche Überleben drauf, selbst wenn man sich ein paar Freibeträge zuverdienen kann und wirklich bescheiden lebt.

    Alleine solche Dinge wie das billigste Brot, Nudeln, Milchprodukte aller Art sind zweimal in den letzten Monaten um ca. 10 % gestiegen .. Kartoffeln um mehr als das Doppelte … und alles, und sei es der billige Ketchup, Majonnaise, Margarine, die ganz billige Wurst, Obst und Gemüse, was man eigentlich 5 x täglich essen sollte, um nicht am metabolischen Syndrom zu erkranken wird laufend teurer. Rechnet man das gegen, ist dieses bisschen Geld mehr ein echter Witz.

    Aber ich lach mich gerade krank über die nette Sendung im ZDF, am meisten gestern über Ursula von der Leyen und ihr fröhliches Getue, alles ist ja so toll hierzulande … das kann man in diesem Staat nur noch mit Humor ertragen, denn wenn man das nicht täte, würde man ihr vermutlich den Hals umdrehen wollen und das wäre Gewalt, und gegen Gewalt habe ich nach wie vor was.

    Ich verlinke das wieder und helfe es so verteilen.

    LG
    Renate

  2. Fischer sagt:

    Bei dieser rechtlich exakten Erhöhung der Hartz-IV Sätze müsste ein Ehepartner, Frau also, mindestens (,50 € Stundenlohn haben. Bei Zeitarbeit im Osten Utopie ! Falls in der Bedarfsgemeinschaft noch ein Kind ist, dann stockt das Arbeitsamt für die arme Zeitarbeit auf.
    D.H. der Gewinn wird privatisiert und die Verluste (Aufstocken) werden sozialisiert??? Der Steuerzahler ist die melkende Kuh für die Zeitarbeit. Das Arbeitsamt erteilt für diese Betrüger die Lizenz zum meist sittenwidrigen Lohn. Interessiert niemand, da die Statistik gut sein muss.
    Fischer, K-H /Sachsen

    • Bitte auf Rechtschreibung/Verständlichkeit achten. Was meinen Sie mit „(,50 € Stundenlohn“ (8,50 €?), was mit „Frau also“? Richtig ist: Wir haben faktisch ein Kombilohnmodell, es will nur keiner so nennen.

  3. ein HartzIV-Opfer sagt:

    Wenn ich nicht wüsste, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, könnte ich annehmen, dass die morbide Regelsatzberechnung aus einer kapital-kommunistischen Hexenküche stammt.

    Übrigens, warte ich schon seit geraumer Zeit darauf, dass ein Abgeordneter (m/w) der Regierungsparteien, auch nur einen Bewilligungszeitraum mit HartzIV vorlebt.

    • Ein paar Jahre wäre besser, denn erst nach einer Weile geht die Kleidung kaputt, gehen die ersten Haushaltsgeräte, Möbel und alles den Bach runter und dann fängt es erst an, richtig schwer zu werden .. in den ersten Monaten zehrt man ja noch davon, was man vorher hat anschaffen können.

  4. Anja Möller sagt:

    ich suche seid drei monaten eine hartz4 fähige wohnung in kiel da ich mich von meinem lebensgefährten getrennt habe.

    es ist nichts zu finden, 316 € inklusive nebenkosten,das ist schwer,vielleicht hat hier jemand eine idee oder sogar eine wohnung für mich,danke im vorraus.

    infos gerne an: power6565@web.de


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..