Kieler Mietspiegel 2012

In der Ratsversammlung am 13.12.2012 wird der Mietspiegel 2012 beschlossen werden, der in der Folge zum 01.01.2013 in Kraft treten wird. Die Beschlussvorlage findet sich hier, die Mietspiegeltabelle hier. Anhand der Werte des Mietspiegels sowie der Werte des Betriebskostenspiegels errechnen sich u.a. die Mietobergrenzen, die ab dem 01.01.2013 für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (u.a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gelten. Eine Berechnung der Mietobergrenzen folgt hier in Kürze.

Einen besonderen Service stellt der Kieler Mieterverein mit einem Mietspiegel bereit, auf dem sich die Mietpreisveränderungen – Anstieg (rot) oder Senkung (grün) gegenüber dem Mietspiegel 2010 – ablesen lassen. Diese Tabelle findet sich hier.

Eine Bewertung der Stadt Kiel ist hier abrufbar, die Tabelle mit den durchschnittlichen Betriebskosten nach dem Mietspiegel 2012 hier.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt



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