Mietobergrenzen-Moratorium
Veröffentlicht: 13. November 2013 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Jobcenter Kiel 6 KommentareIn aktuellen Mietobergrenzenverfahren, in denen eine zu hohe Miete erstmals auf die derzeit maßgebliche Mietobergrenze abgesenkt werden soll, setzt das Jobcenter Kiel seit kurzem die Mietsenkungsverfahren aus, soweit die Überschreitung nicht zu hoch ist. Grund hierfür sind die Bemühungen der Stadt Kiel, im Arbeitskreis Mietobergrenzen eine gerichtsfeste Neubestimmung der Kieler Mietobergrenzen vorzunehmen. Mit einer Vorstellung der Ergebnisse im Sozialausschuss der Landeshauptstadt Kiel ist voraussichtlich im Februar 2014 zu rechnen. Die Mietobergrenzen dürften moderat angehoben werden.
Betroffenen, die derzeit aufgefordert sind, ihre Miete zu senken, aber noch keine neue Wohnung innerhalb der derzeit für sie gültigen Mietobergrenze finden konnten, ist zu raten, das Jobcenter Kiel um Aussetzung des Mietobergrenzenverfahrens zu bitten. Da das Jobcenter Kiel eine Überschreitung der maßgeblichen Mietobergrenzen von bis zu 10 % grundsätzlich toleriert, ohne ein Mietobergrenzenverfahren einzuleiten, dürfte ein Aussetzungsantrag bei einer Überschreitung der jeweiligen Mietobergrenze in Höhe von 10 % bis 20 % aller Wahrscheinlichkeit nach Aussicht auf Erfolg haben.
Der Stadt Kiel ist dringend zu raten, ihre neuen Berechnungen in einem der „MOG-Musterverfahren“ dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht zur Prüfung vorzulegen und die neuen Obergrenzen erst nach einem positiven Votum des Landessozialgerichts der Kieler Ratsversammlung zur Beschlussfassung zu übergeben. Jedes andere Vorgehen birgt die Gefahr, dass auch die neuen Berechnungen den Anforderungen, welche die Gerichte an ein sog. „schlüssiges Konzept“ anlegen, erneut nicht genügen könnten. Dies gilt es im Interesse einer pressant herzustellenden Rechtssicherheit zu vermeiden.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Auch wenn wir nicht Kiel sind, vielleicht ist das auch für viele meiner Nachbarn interessant, denn unser neuer Vermieter geht auch überall mit den Mieten rauf .. bei unserer 3-Zimmer-Wohnung bleibt es noch knapp im Rahmen, aber alle 1-Personen-Haushalte, die eine 2-Zimmer-Wohnung hier haben, die bisher auch noch im Rahmen lag, gehen nach der Mieterhöhung, wenn er damit durch kommt, leicht drüber … ich werde es weiter erzählen, denn ich habe gehört, dass der Kreis Plön auch am rechnen ist .. von der Sachbearbeiterin der für uns hier zuständigen Leistungsabteilung.
LG
Renate
Und immer wieder der Hinweis: Mieterhöhungsverlangen prüfen! Ich weiß, im Kreis Plön ohne Mietspiegel nach § 558c BGB ist das schwer. Trotzdem: Gerade im Kreis Plön sind einige sonderbare Vermieter am Markt.
Unsere Sozialwohnungen waren viele Jahre in der Hand von zuerst einer Insolvenz- und dann einer Zwangsverwaltung .. ich wohne in der Glindskoppel, einem der großen Blocks in der Breslauer Straße. Alle diese Wohnungen hier auf der Ecke wurden nun von einem neuen Vermieter gekauft .. auch die Reihenhäuser in der Ostlandstraße alle …seit Monaten leben wir hier unter einem Höllenlärm, weil von allen Seiten geschliffen und gebohrt wird .. alle leer stehenden Wohnungen werden komplett grundsaniert .. wird sehr schön, aber es werden danach sicher keine Sozialwohnungen mehr sein und dann wird das in Preetz noch enger werden und wir wissen alle nicht wohin, denn es bleibt dann nur noch das Obdachlosenasyl und sowas übrig und auch davon gibt es viel zu wenig Wohnungen.
Ob er das schaffen wird … denn außen sehen diese Häuser ja alles andere als schön aus .. sind total hässliche Plattenbauten, die Gärten auch überhaupt nicht zurecht gemacht und so … wir bezweifeln das alle, denn wer zieht in so eine unschöne Ecke und bezahlt ein Vermögen für eine Wohnung, selbst wenn die von drinnen dann gut aussieht, aber nach wie vor Warmwasser über Boiler hat und solche Dinge ?????
Seit einer Weile erhöht er nun etappenweise die Mieten, mal hier, mal da .. wir haben uns alle gewundert, warum nicht alle auf einmal. Ich vermute, es steckt irgendeine Taktik dahinter, aber welche weiß ich auch nicht genau.
Der Mann ist Rechtsanwalt und gehört zur Fidus Verwaltung. Er macht Immobilienrecht und sowas .. also vermute ich, er hat viel Ahnung davon, wie man solche Sanierungsgeschichten gut absetzen kann und so.
Was er konkret vor hat, keine Ahnung, aber es könnte hier hunderten von Mietern halt den letzten Wohnraum nehmen, wenn wir Pech haben.
LG
Renate
Hallo Helge, hallo LeserInnen,
mein Beitrag ist leider wieder etwas länger geworden …
Helge, zuerst wie gehabt danke für die Aufklärung, die auch verständlich geschrieben ist,
wie immer.
Wie du ja in deinen Statements schreibst, ist es den Verantwortlichen (Stadt Kiel und Jobcenter usw.) auch im 8. Jahr nach Einführung von Hartz IV nicht gelungen ein „schlüssiges Konzept“ in Bezug auf KdU (Kosten der Unterkunft) vorzulegen.
Auch was in der Ratsversammlung und davor passiert, ist ein einziges Trauerspiel. Selbst wenn Vorlagen nach u. a. Bearbeitung der Stadt Kiel (hochbezahlte Stadträte usw.) und Jobcenter Kiel (hochbezahlter Geschäftsführer usw.) plus externer Recherche des Institutes F + B Forschung und Beratung GmbH in die Ratsversammlung eingegeben werden; wird dies erst einmal an den Sozialausschuss verwiesen. Wie schön, so sparen die Verantwortlichen viel Geld, denn m. E. wehren sich nur 3-7 % ?? der Hartz IV – EmpfängerInnen dagegen, dass sie nicht den Ihnen zustehenden Betrag für ihre Wohnungen erhalten.
Du schreibst sinngemäß weiter, betroffene Leistungsberechtigte (früher Bedürftige genannt), die eine Aufforderung zur Senkung ihrer Mietkosten erhalten haben und noch keine neue bezahlbare Wohnung gefunden haben, sollen das Jobcenter Kiel um Aussetzung des Mietobergrenzenverfahrens bitten. 10 % Überschreitung toleriert das Jobcenter wohl so, ggf. auch bis zu 20 %?!
Dies setzt aber immer die Aktivität der Leistungsberechtigten voraus. Und wie gesagt, nur
ca. 3 – 7 % ?? der Leistungsberechtigten wehren sich bzw. haben noch die Kraft mit dem Jobcenter den „Schriftverkehr“ aufzunehmen; außerdem haben viele auch Angst vor der übermächtigen Jobcenter-Behörde!
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Und das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in Schleswig setzt dem noch die Krone auf. Es geht, wie bereits in früheren Kommentaren geschrieben, um die Betriebskosten:
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a)
Anmerkung Verfasser dieses Kommentars, es müssten bereits lt. diesem Urteil die durchschnittlichen Betriebskosten genommen werden, hierbei ging es jedoch nicht um
die Landeshauptstadt Kiel; aber Kiel gehört doch auch zum Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, oder?
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.10. !!2010!!, B 14 AS 50/10 R:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=4aba2bd57761dedf902374bf9aab1dd1&nr=11916&pos=4&anz=11
b)
Helge, dies war ja „dein“ Verfahren bzgl. Kiel (hier ging es um Wohnraummehrbedarf für Alleinerziehende) und NICHT um Betriebskosten, auch hier kam ja raus (als „Nebenprodukt“;) dass in Kiel nicht die richtigen Betriebskosten genommen werden! Es war also nur so eine Art „Zufall“, dass das Thema Betriebskosten überhaupt das Bundessozialgericht erreichten, weil das schleswig-holsteinische Landessozialgericht in Schleswig, nie die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. UNGLAUBLICH!
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 22.8.2012, B 14 AS 13/12 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=7c081182a1b00d66e7443d2e28c986dd&nr=12796&pos=2&anz=6
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Weiter schreibst du, Helge, die Verantwortlichen wären gut beraten, neue Ergebnisse
(wieviel die Leistungsberechtigten künftig für Ihre Wohnungen bekommen) zuerst dem
LSG S.-H. in einer Art Musterprozess vorzulegen, damit die unendliche Geschichte KdU
mal zur Ruhe kommt.
Da habe ich meine Zweifel, dass das passiert?!
Schauen wir mal …
Gruß an alle LeserInnen
Björn Nickels
Sozialausschusssitzung vom 24.10.2013, 7.3:
Sachstandsbericht zum Konzept zur Berechnung der Kieler Mietobergrenzen
Drucksache: 0764/2013
Ratsherr Rudau, Ratsfraktion DIE LINKE
Nach ausgiebiger Diskussion beantragt Ratsherr Wohlfarth, CDU, den Punkt zu vertagen.
Beschluss über den Antrag auf Vertagung:
Einstimmig beschlossen.
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