Kieler Ratsversammlung debatiert Mietobergrenzen für unter 25jährige

Wappen KielIn ihrer heutigen Sitzung hat die Kieler Ratsversammlung den Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zum Thema Mietobergrenze für unter 25jährige erörtert. Da in dieser Sitzung auch viel von Schulpolitik die Rede war, drängt sich das Urteil auf: Thema verfehlt, setzen. Wenn es die Note 7 gäbe, sie wäre hier angebracht.

DIE LINKE und Sozialgerichte „Büttel des Kapitals“?

Den Aufschlag machte Ratsherr Schmalz, sozialpolitischer Sprecher der SPD. Zunächst mokierte der Ratsherr sich darüber, DIE LINKE nehme ihre Verantwortung für den städtischen Haushalt nicht ernst. Stiegen die Mieten für Leistungsbezieher, so stiegen die Mieten für alle. Die Linke mache sich damit – so wörtlich – „zum Büttel des Kapitals“. Starker Tobak. Vor allem aber am Thema vorbei. Die Bestimmung von Mietobergrenzen dürfen sich – dies ist ständige Rechtsprechung aller Sozialgerichte – nicht an fiskalpolitischen Erwägungen orientieren, sondern müssen die Anmietbarkeit von Wohnraum unter den realen Marktbedingungen ermöglichen. Orientieren sich Kommunen an haushaltspolitischen Überlegungen, sprechen Juristen von „sachfremden Erwägungen“. Unter Juristen ist das ein ziemlich vernichtendes Verdikt. Der Antrag (der nicht mehr als die Umsetzung der Rechtsprechung des SG Kiel fordert), sei, so der „Sozialexperte“ der SPD weiter – man kommt aus dem Staunen nicht heraus – nicht mehr als billige „Effekthascherei“, denn das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht entscheide über die Frage, welche Mietobergrenzen unter 25jährigen zustünden, schließlich gerade. Auch hier allerdings irrt Ratsherr Schmalz. Mitnichten entscheidet das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in den laufenden „Musterverfahren“ gerade über diese Frage. Keiner der Kläger in diesen Verfahren ist nämlich unter 25. So einfach ist das. Mit ein bisschen Nachdenken. Aber gut, das zu erwarten, ist offenkundig zu viel verlangt. Vielsagend sind zuletzt die Aussagen des SPD-Ratsherren zu seinem sozialpolitischen Grundverständnis, die sich alle arbeitslosen jungen Menschen bis zur nächsten Wahl gut merken sollten: Junge Leute unter 25 ohne Ausbildung, so der „Sozialdemokrat“, dürften nicht wie junge Menschen unter 25 mit Ausbildung behandelt werden, die sich schließlich „anstrengen“. Dass junge Menschen vielleicht keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, obwohl sie sich angestrengt haben – in die Welt des SPD-Ratsherren scheint das nicht zu passen.

Ratsleute im Blindflug

CDU und Grüne, von denen letzteren ein Tag vor der Ratsversammlung auch noch ihr sozialpolitischer Sprecher abhanden gekommen ist, hielten sich wie gewohnt in der Sozialpolitik zurück – es ist halt nicht ihr Thema. Aber auch in wenigen Sätzen kann man viel Falsches sagen. Nein, im Kontext der Neuberechnung der abstrakten MOG durch F+B sind die Mietobergrenzen für U25 kein Thema. Aber das wissen die Ratsleute vielleicht auch gar nicht – denn das Gutachten von F+B haben sie von der Verwaltung ja nicht erhalten. Das erklärt so machen Blindflug am heutigen Tage – macht die Sache aber auch nicht besser. Übrigens: Die Anwaltschaft hat die Gutachten. Lesen bildet ungemein.

Merke: Rechtskräftige Urteile und Beschlüsse haben eine Begründung

Immer wieder Freude bereitet es mir auch, meiner Kollegin von der FDP, Frau Musculus-Stahnke, zuzuhören. Als Juristin sehe sie, dass die Urteilsgründe zu den im Antrag der LINKEN zitieren Urteilen noch gar nicht abgesetzt worden seien. Was Frau Musculus-Stahnke so alles sieht – oder auch nicht sieht. Nun hatte DIE LINKE doch extra für die Juristen unter den Ratsleuten die Urteile zitiert: SG Kiel, Urteil vom 26.11.2013, S 30 AS 767/10; SG Kiel, Beschluss vom 9.8.2013, S 31 AS 251/13 ER – rechtskräftig; so bereits SG Schwerin, Beschluss vom 29.03.2007, S 10 ER 49/07 AS. Aber offenbar hat DIE LINKE es versäumt, für die Rechtsanwältin Musculus-Stahnke zu erläutern, innerhalb welcher Fristen Urteile abzusetzen sind und das Judikate, die rechtskräftig sind (!), wohl auch abgesetzt sein dürften. DIE LINKE hat scheinbar auch hier einfach zu viel Sachverstand vorausgesetzt.

Ergebnis dieser neuerlichen Provinzposse: Der Antrag wurde bis zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts (wann immer die zum Thema Unterkunftskosten für U 25 erfolgen soll), längstens für 6 Monate, zurückgestellt.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


2 Kommentare on “Kieler Ratsversammlung debatiert Mietobergrenzen für unter 25jährige”

  1. Pressemitteilung der Ratsfraktion DIE LINKE vom 20.02.2014:

    Mietkosten: Ungerechte Ausnahmen für unter 25jährige abstellen!

    „Dass junge Menschen unter 25 Jahren in Kiel weniger Geld für die Miete erhalten als andere Hartz IV-Empfänger ist ungerecht und sachlich nicht zu rechtfertigen. Diese jahrelang praktizierte Ungerechtigkeit gehört jetzt endlich abgestellt!“, so Stefan Rudau, stellvertretender Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE.

    Jungen Menschen unter 25 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden vom Kieler Jobcenter lediglich Mietkosten in Höhe des, in der Regel nicht auskömmlichen, BAföG-Mietkostenanteils gewährt. So glaubt man diese jungen Erwachsenen gleichstellen zu müssen mit Gleichaltrigen in Ausbildungsverhältnissen.

    Diese vermeintliche Gleichstellung ist aber in Wahrheit nichts anderes, als eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung: Während nämlich BAföG-Empfängern ein zusätzlicher Zuschuss zu den Mietkosten vom Jobcenter gewährt wird, weil eben der BaföG-Ansatz als nicht ausreichend erkannt wird, wird dies den anderen verweigert.

    Die Sozialgerichte erklären diese Kiel-spezielle Ausnahmeregelung in den Kieler Richtlinien für Mietobergrenzen in aktuellen Urteilen regelmäßig für rechtswidrig.

    „Erneut muss sich die Landeshauptstadt Kiel wieder von den Gerichten belehren lassen, dass sich Haushaltslöcher nicht durch trickreiche Abstriche im Sozialbereich stopfen lassen. Konsequenz: Die entsprechende Sonderregelung in den Richtlinien für die Mietobergrenzen ist sofort ersatzlos zu streichen, dann kann die Stadt Kiel zumindest die Prozesskosten sparen“, so Ratsherr Rudau abschließend.

  2. Björn Nickels sagt:

    Hallo Helge, hallo LeserInnen,

    auf die „Schlammschlacht“ in der Kieler Ratsversammlung gehe ich erst gar nicht ein.

    Vielleicht wäre es ratsam manchem der Kieler Ratsleute mal das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zur Ansicht zu geben. Denn auch die Ratsversammlung steht nicht über dem Grundgesetz.

    Siehe hierzu:

    ——————————————-

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/informationen-ueber-das-grundgesetz.html

    Gesamtdeutsche Verfassung
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Sie dürfen nicht verletzt werden.

    —————————————-

    Ich zitiere besonders die Artikel 3 „Gleichheitsgrundsatz“:

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/

    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    —————————————-

    Dort steht also nicht, dass es einen Unterschied zwischen einem 18 – 24 jährigen und einem ab 25 jährigen Erwachsenen in Bezug auf Erstattung der Mietkosten (KdU) gibt. Ebenso steht dort nicht, dass der Gleichheitsgrundsatz vom erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung abhängig ist.

    —————————————-

    Ich meine auch, dass dies zumindestens wegen des Alters eine Diskrimierung ist gem.
    Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

    http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/AGG/diskriminierung.html

    Was ist Diskriminierung?

    Nicht alles, was Menschen als diskriminierend empfinden, ist eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das Gesetz selbst benutzt nämlich gar nicht den Begriff „Diskriminierung“, sondern verwendet die Bezeichnungen „Benachteiligung“, „Belästigung“ und „Sexuelle Belästigung“.

    Es führt in einem abschließenden Katalog sechs Gründe bzw. personenbezogene Merkmale an, aufgrund derer niemand benachteiligt werden darf. Das sind:

    Rasse oder ethnische Herkunft,
    Geschlecht,
    Religion oder Weltanschauung,
    Behinderung,
    Alter und
    sexuelle Identität.

    ———————————-

    Hoffentlich wehren sich möglichst viele U 25 Leistungsberechtigte vor dem Sozialgericht Kiel gegen die Ungleichbehandlung.

    ——————————–

    Gruß

    Björn Nickels


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