Neue Mietobergrenzen für Kiel ab 01.12.2014

Wappen Kiel

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Anzuerkennende Wohnungsgröße (in qm) Mietobergrenzen bruttokalt nach Mietspiegel 2012, gültig vom 1.1.2013 bis 30.11.2014
Mietobergrenzen bruttokalt nach Mietspiegel 2014,
gültig ab 1.12.2014
1 bis 50 332,00 €
342,50 € (+ 10,50 €)
2 50-60 398,50 €
411,00 € (+ 12,50 €)
3 60-75 493,50 €
510,00 € (+ 16,50 €)
4 75-85 599,50 €
628,50 € (+ 29,00 €)
5 85-95 670,00 €
702,50 € (+ 32,50 €)
6 95-105 740,50 €
776,00 € (+ 35,50 €)
7 105-115 811,00 €
850,00 € (+ 39,00 €)
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied 10 70,50 €
74,00 € (+ 3,50 €)

In nachfolgender Tabelle finden sich die ab dem 01.12.2014 für die Landeshauptstadt Kiel geltenden Mietobergrenzen. Eine Zustimmung des Sozialausschusses der Landeshautstadt Kiel sowie der Ratsversammlung steht noch aus.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


5 Kommentare on “Neue Mietobergrenzen für Kiel ab 01.12.2014”

  1. Björn Nickels sagt:

    Frage:

    Müssen die Leistungsberechtigten (früher Bedürftige genannt) einen Überprüfungsantrag
    stellen, um die Nachzahlung für die Wohnung ab 01.12.2014 zu erhalten?

  2. Björn Nickels sagt:

    Jetzt kommt wohl verspätet etwas Bewegung in die Anpassung der Regel-Höchstsätze für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen / MOG) in Kiel ab 01.12.2014.

    Ich habe mir erlaubt etwas aus dem Internet / Allris hier reinzukopieren. Wenn ich neue Zahlen in Bezug auf MOG lese, muss ich sofort an die „kalten“ Betriebskosten denken. Hier unter dem „Doppelstrich“ sind die „kalten“ Betriebskosten mit 1,62 € / qm angegeben!

    https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17696&options=4

    Drucksache – 0027/2015

    Ist das o.k.?

  3. 30. Januar 2015 Stefan Rudau
    Mietobergrenzen: Verwaltung setzt Forderung der LINKEN um

    Zur Beschlussfassung über die Richtlinie für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung (Mietobergrenzen) erklärt Ratsherr Stefan Rudau:

    „Durch die gestern im Sozialausschuss beschlossenen Mietobergrenzen zeigt sich: LINKS wirkt! Die zeitnahe und rückwirkend umgesetzte Anpassung der Richtlinie an den aktuellen Mietspiegel scheint Standard zu werden. Hier hat unser beharrliches Einfordern und unsere Arbeit in den vergangenen Jahren Früchte getragen.“

    Besonders erfreulich ist nach Einschätzung der LINKEN, dass endlich die unterschiedliche Behandlung von jungen Menschen beendet wird. Bisher galt, dass Menschen unter 25 und ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Kieler Jobcenter lediglich Mietkosten in Höhe des, in der Regel nicht auskömmlichen, BAföG-Mietkostenanteils gewährt wurden. So glaubte man diese jungen Erwachsenen gleichstellen zu müssen mit Gleichaltrigen in Ausbildungsverhältnissen.

    Diese vermeintliche Gleichstellung war aber in Wahrheit nichts anderes, als eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung: Während nämlich BAföG-Empfängern ein zusätzlicher Zuschuss zu den Mietkosten vom Jobcenter gewährt wird, weil eben der BAföG-Ansatz als nicht ausreichend erkannt wird, wird dies den anderen verweigert.

    Bereits im Februar 2014 mahnte DIE LINKE in der Ratsversammlung an, diesen Missstand zu beseitigen.

    „Nachdem mir damals aus den Reihen der SPD für diese Forderung ‚sozialpolitische Unfähigkeit‘ vorgeworfen wurde, freut es mich persönlich natürlich außerordentlich, dass die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage ganz deutlich macht, wer damals keine Ahnung hatte!“, so Rudau abschließend.

    http://www.linksfraktion-kiel.de/nc/presse/aktuell/detail/zurueck/aktuell-c6062c4e68/artikel/mietobergrenzen-verwaltung-setzt-forderung-der-linken-um/


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