Bürgerbeauftragte ruft Kieler Hartz IV-Bezieher zur Überprüfung ihrer Bescheide auf

ltsh_logoKiel (SHL) ­ Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni empfiehlt allen Kieler Beziehern von Hartz IV und Sozialhilfe, ihre Bewilligungsbescheide zu überprüfen, sofern ihre Kosten für die Unterkunft seit dem 1. Dezember 2014 nicht vollständig übernommen worden sind. Hintergrund ist die Zustimmung der Kieler Ratsversammlung zur Anpassung der Mietobergrenzen.

,,Im Zweifel sollte ein schriftlicher Antrag auf Überprüfung aller Bewilligungsbescheide ab dem 1. Dezember 2014 nach § 44 SGB X beim zuständigen Amt gestellt werden“, sagte El Samadoni heute in Kiel. Dies gelte vor allem für jene Betroffene, die bereits aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind, da eine automatische Überprüfung durch die Behörde in diesen Fällen nicht stattfinde. ,,Nach Informationen des Jobcenters erfolgt die rückwirkende Anpassung der Leistungen schrittweise nur im Rahmen der laufenden Bearbeitung“, so die Bürgerbeauftragte.

Die Erhöhung der Beträge erfolgte auf Grundlage des qualifizierten Mietspiegels 2014, der am 10. November 2014 in Kraft getreten ist.

Einpersonenhaushalte: Erhöhung von 332,00 Euro auf 342,50 Euro
Zweipersonenhaushalte: Erhöhung von 398,50 Euro auf 411,00 Euro
Dreipersonenhaushalte: Erhöhung von 493,50 Euro auf 510,00 Euro
Vierpersonenhaushalte: Erhöhung von 599,50 Euro auf 628,50 Euro
Fünfpersonenhaushalte: Erhöhung von 670,00 Euro auf 702,50 Euro
Sechspersonenhaushalte: Erhöhung von 740,50 Euro auf 776,00 Euro
Siebenpersonenhaushalte: Erhöhung von 811,00 Euro auf 850,00 Euro
Jede weitere Person: Erhöhung von 70,50 Euro auf 74,00 Euro

Quelle: http://www.ltsh.de/presseticker/2015-04/16/14-28-05-0de5/


2 Kommentare on “Bürgerbeauftragte ruft Kieler Hartz IV-Bezieher zur Überprüfung ihrer Bescheide auf”

  1. Björn Nickels sagt:

    Mich würde mal interessieren, bei wieviel Prozent der Leistungsberechtigten tatsächlich eine Überprüfung der Bescheide erforderlich ist bzw. erforderlich wurde, denn lt. Sozial-Stadtrat (und ehem. Geschäftsführer des Jobcenters Kiel) erfolge eine Nachzahlung bzw. Bewilligung automatisch, spätestens wenn die Akte sowieso „angefasst werde“.

    Aber solche offiziellen Zahlen gibt es bestimmt nicht, oder?!

    Aber die Bürgerbeauftragte des Landes S.-H. hat ihren Aufruf ja auch nicht „aus Spaß“ gemacht.

    • Die Bürgerbeauftragte weist zu Recht darauf hin, dass die Leistungsakten bei einer Abmeldung aus dem Leistungsbezug häufig nicht mehr groß „angefasst“, sondern einfach „zugemacht“ werden. Das muss nicht so sein, kommt aber vor. Im Einzelfall kann das mal zu Gunsten der Leistungsberechtigten dazu führen, dass ALG II etwa nicht zurückverlangt wird (z.B. Nebenkostenguthaben nicht mehr erfragt und leistungsmindernd berücksichtigt werden), ein anderes Mal aber auch dazu, dass etwa die Mietobergrenzen rückwirkend nicht mehr angepasst werden.

      Ich denke, viele werden nicht betroffen sein. Bleibt für das Jobcenter zu hoffen, dass aufgrund des „Aufrufs“ der Bürgerbeauftragten jetzt nicht zu viele Leistungsberechtigte überflüssige Überprüfungsanträge stellen. Die Gefahr sehe ich ein wenig und habe deswegen zunächst gezögert, ob es sinnvoll ist, den Aufruf zu posten. Leider ist es so, dass die Belastung der Verwaltung mit unnötigen Anträgen nicht selten dazu führt, dass wirklich eilige Anliegen nicht in angemessenen Fristen bearbeitet werden können. Das geht dann zu Lasten derer, die begründete Anträge stellen. Kurzum: Hoffentlich lesen alle Leistungsberechtigten gründlich, bevor sie Überprüfungsanträge betreffend die neuen Mietobergrenzen stellen. Das sind Leistungsberechtigte, die:

      – Nicht die tatsächliche Miete bekommen haben, sondern nur die jeweilige Mietobergrenze.
      – Noch ab 01.12.2014 ALG II bezogen haben.
      – Bei denen das Jobcenter die neuen MOG rückwirkend nicht von allein zugrunde gelegt hat, obwohl die Leistungsakte (etwa aufgrund eines Weiterbewilligungsantrages) „angefasst“ wurde oder
      – die aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind, ohne dass die MOG ab 01.12.2014 bis zum letzten Monat der Bewilligung vom Jobcenter von allein angepasst worden ist.


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