Kieler Mietspiegel 2021 und neue Mietobergrenzen kommen im Mai
Veröffentlicht: 21. April 2021 Abgelegt unter: Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen, Ratsversammlung Stadt Kiel, Stadt Kiel | Tags: Kosten der Unterkunft Kiel 2021, Mietobergrenzen Kiel 2021 3 Kommentare
Nachdem der Kieler Mietspiegel 2021 am 15.04.2021 den Sozialausschuss passiert hat, soll dieser sowie die auf der Mietspiegelerstellung aufbauende Berechnung der Mietobergrenzen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) am 20.05.2021 durch die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen werden.
Nach den aktuellen Erhebungen liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bestandsmietverhältnissen in Kiel bei 6,41 €/qm, bei Neuvermietung im Schnitt bei 8,26 €/qm und das durchschnittliche Mietspiegel-Mietniveau bei 7,55 €/qm. Seit der letzten Datenerhebung im Jahre 2017 sind die Mieten in Kiel im Schnitt um 16 % oder 1,04 €/qm gestiegen.
Die Entwicklung ist von Betroffenen mit Sorge zu betrachten. Immerhin baut die Stadt Kiel einige Sozialwohnungen, die eben laut Erhebung der Stadt selbst den Bedarf nicht decken werden!
Dann kommt hinzu, dass sich aus meiner Sicht Miethaie „erfolgreich“ in der Stadt Kiel festgesetzt haben, VONOVIA, Deutsche Wohnen und deren Steuersparmodelle ZBVV u.a. mit ihren Eigenarten:
Wohnungsverwaltung in Kiel aus solchen Standorten wie Berlin, Erlangen und Bochum – und die Mieteinnahmen werden an der Börse gern verzockt!
Wenn das nicht bewusste Mieterferne ist, dann weiß ich auch nicht …
Ich kann mich entsinnen, dass laut Ratsversammlung die Wohnraumhöhen in Kiel einen Mindeststandard erfüllen müssen und selbst hier, in Kiel-Elmschenhagen sind die Wohnraumhöhen unter diesem Maß.
Ich kann mich entsinnen, dass es ein Bundesgesetz gibt, welches die Isolation des Wohnraumes bei „Dachwohnungen“ verbindlich vorschreibt und dass es bei Nichtdurchführung dicke Bußgelder gibt. Es ist auch bekannt, dass es Bauvorschriften auch und gerade im Bereich der Elektrik gibt, die aber in vielen Wohnungen (brandgefährlich) einen Bogen machen…
Ich kann mich entsinnen, dass es ein Bundesgesetz gibt, welches die Isolation des Wohnraumes bei „Dachwohnungen“ verbindlich vorschreibt…
Ich kann mich nicht erinnern, dass die Kieler Stadtverwaltung mal die Umsetzung der Landes- und Bundesgesetze überprüft!
Politik erweckt gern den Eindruck, dass die Lebensqualität auch in Kiel stetig steigt. Weit gefehlt!
Seit 14 Jahren verspricht die Stadt für Kiel-Elmschenhagen, also für knapp 100.000 Bürgerinnen und Bürger, ein Einkaufszentrum und ist noch immer nicht in der aktiven Planungsphase.
Erstaunt war ich auch, dass die Kieler Ratsversammlung eine Unternehmung in Frankfurt am Main beauftragte, einen Mietspiegel zu erstellen.
Was für eine Lebensferne, an den Realitäten vor Ort vorbei… Es ist nur noch zum wütend werden!
Was in den Jahren der fruchtlosen Bemühungen der ehrenwerten Ratsversammlung bleibt, sind nicht gedeckter Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, steigende Mieten und immer wieder steigende Nebenkosten, mit aberwitzigen Abrechnungen, auch fehlender/eingestellter Service, Reparaturtrupps die, wenn sie überhaupt kommen, dann aus Hamburg oder zumindest laut Nummernschild aus Berlin anreisen, Gartenbaubetriebe die die Vorgärten erfolgreich verunstalten, die Baumschnitt trotz Verbot genau in der Zeit durchführen, wenn er vom Gesetzgeber begründet verboten ist.
Seit der Übernahme von Deutsche Wohnen dafür in den Sommermonaten permanenter Laubbläsereinsatz, gern zu dritt nebeneinander zwischen den Häuserblocks dröhnend umherwandelnd…
Ich wünschte mir, alle Kielerinnen und Kieler würden bei der Wahl zu den Damen und Herren Stadträten und „Rumsitzern“ im Rathaus doch kritischer bei jeder Gelegenheit zur Wahlurne schreiten…
Guten Abend. Man hört nie von Menschen, denen aufgrund von Mietzuzahlung aus dem Regelsatz die jāhrlichen Betriebskostennachzahlung verweigert und nicht übernommen werden. Warum ist noch nie jemand öffentlich darüber gestolpert.
Weil das allen bekannt ist. Der Grund ist recht einfach. Die meisten Mietobergrenzen sind sog. Bruttokaltobergrenzen (sie setzen sich also zusammen aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten). Würden nun die kalten Betriebskosten übernommen werden, würde das bedeuten, dass über das Jahr gesehen eine über die Mietobergrenze liegen Bruttokaltmiete übernommen wird. Das soll aber gerade nicht sein.
Die Frage ist deswegen eher: Warum wird bei Ihnen nur die Mietobergrenze übernommen?