Deutliche Anhebung der Mietobergrenzen im Kreis Steinburg
Veröffentlicht: 18. Oktober 2014 Abgelegt unter: Jobcenter Steinburg, Mietobergrenzen | Tags: Mietobergrenzen Glückstadt, Mietobergrenzen Itzehoe, Mietobergrenzen Kreis Steinburg 10 KommentareWie die Norddeutsche Rundschau in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gelten „ab sofort“ im Kreis Steinburg neue Mietobergrenzen, die teilweise um 25 % über den bisherigen Höchstgrenzen liegen. Der Artikel Kostenexplosion bei Hartz-IV-Empfängern findet sich hier.
Für die Ämter Breitenburg, Horst-Herzhorn, Itzehoe Land, Kellinghusen, Krempermarsch, Schenefeld, Wilstermarsch, Städte Kellinghusen und Wilster gelten zukünftig nachfolgende Mietobergrenzen:
- 1 Person (25-50 qm): 319,00 €
- 2 Personen (50-60 qm): 373,80 €
- 3 Personen (60-75 qm): 440,25 €
- 4 Personen (75-85 qm): 498,95 €
- 5 Personen (85-95 qm): 522,50 €
- Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied: 55,00 €
Für die Stadt Itzehoe gelten in Zukunft nachfolgende Obergrenzen:
- 1 Person (25-50 qm): 336,50 €
- 2 Personen (50-60 qm): 382,80 €
- 3 Personen (60-75 qm): 454,50 €
- 4 Personen (75-85 qm): 504,90 €
- 5 Personen (85-95 qm): 560,50 €
- Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied: 59,00 €
Für die Stadt Glückstadt gelten zukünftig nachfolgende Obergrenzen:
- 1 Person (25-50 qm): 306,50 €
- 2 Personen (50-60 qm): 358,20 €
- 3 Personen (60-75 qm): 423,75 €
- 4 Personen (75-85 qm): 499,80 €
- 5 Personen (85-95 qm): 520,60 €
- Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied: 54,80 €
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Bruttokalt-Obergrenzen, d.h. die kalten Betriebskosten sind in den Werten enthalten, Heizkosten werden gesondert anerkannt. Quelle ist die Printausgabe der Glückstädter Fortuna (shz). Alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit. Der Kreis Steinburg hat – soweit hier ersichtlich – bisher keinerlei Zahlen veröffentlicht. Das Gutachten von Analyse & Konzepte über die Mietwerterhebung im Kreis Steinburg wurde vom zuständigen Ausschuss offenbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten, wobei hier Gründe für eine nichtöffentliche Beratung im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO SH („überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner“) nicht erkennbar sind.
Nachtrag 04.11.2014: Nach Auskunft des Kreis Steinburg gelten die neuen Mietobergrenzen ab dem 01.03.2014. Das „Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft“ der Firma Analyse & Konzepte vom 07.10.2014 findet sich für Interessierte hier.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Mietobergrenzen auch in Itzehoe rechtswidrig
Veröffentlicht: 4. Februar 2012 Abgelegt unter: Mietobergrenzen | Tags: Kosten der Unterkunft Itzehoe, Mietobergrenzen Itzehoe, SG Itzehoe Urteil vom 26.01.2011 S 10 AS 521/07 Hinterlasse einen KommentarBereits mit Urteil vom 26.01.2011 hat die 10. Kammer am SG Itzehoe entschieden, dass die Mietobergrenzen in Itzehoe nicht auf einem „schlüssigen Konzept“ im Sinne der Rechtsprechung des BSG beruhen. Mangels anderweitiger Erkenntnisquellen – insbesondere einem qualifizierten Mietspiegel – seien deswegen die Tabellenwerte zu § 8 WoGG (jetzt: § 12 WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 % heranzuziehen.
Weiter hat das Gericht in diesem Urteil bestätigt, dass mietvertraglich vereinbarte Zuschläge für die Möblierung als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen sind.
SG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2011, S 10 AS 521/07 (rechtskräftig)
Nachtrag 20.11.2012: Das Jobcenter Steinburg informiert seine Kunden weiterhin falsch:
http://www.jobcenter-steinburg.de/leistung/unterkunft-heizung/miethoechstsaetze
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt