Neues aus dem Sozialausschuss der Stadt Kiel
Veröffentlicht: 28. Juni 2012 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, KdU-Satzung, Stadt Kiel | Tags: Kommunale Satzungen für Kosten der Unterkunft, Sozialausschuss Stadt Kiel Ein KommentarSeit Frühjahr 2012 gibt es für Schleswig-Holstein eine KdU-Satzungsermächtigung, die es den Kommunen ermöglicht, durch Satzung die Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung regional zu bestimmen. Hierbei wurde für Schleswig-Holstein jedoch nicht von der Möglichkeit gemäß § 22a SGB II Gebrauch gemacht, auch eine Pauschalierung einzuführen.
Doch keine Unterkunftssatzung für Kiel?
Im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit kam dies am 31. Mai 2012 zur Sprache. Von Seiten der SPD wurde Sozialdezernent Möller gefragt, ob die Verwaltung beabsichtige, für die KdU eine Satzung zu erstellen, d.h. ob insofern die Mietobergrenze (MOG) geändert würde. Dies wurde durch Herrn Möller verneint. Ratsherr Schmalz (SPD) begrüßte dies mit dem Hinweis, die Stadt habe jetzt eine MOG, die den Vorgaben des Sozialgerichtes Schleswig bzw. Kiel folge. Grundlage sei der jeweilige Mietspiegel der Stadt. Insofern habe man Werte, mit denen man jetzt arbeiten könne. Die aktuelle MOG sei ja erst Anfang des Jahres durch die Ratsversammlung beschlossen worden und eine erneute Änderung sei nicht notwendig.
Bewertung
Ob diese Einstellung andauern wird, sei dahingestellt. Es kommt der OB-Wahlkampf, gleich gefolgt von der Kommunalwahl, das Thema ist zur Zeit also nicht angesagt, vor allem, da es mit einer Satzung für viele Betroffene zu Nachteilen kommen würde, so die Erfahrung aus anderen Bundesländern, die schon eine Satzungsermächtigung umsetzen. Demzufolge kommt es auch wieder zu vielen Prozessen beim Sozialgericht. Die SPD wird gegebenenfalls an ihre jetzige Aussage zu erinnern sein.
Wolfram Otto, Berater im Infoladen/Sozialberatung Hansastraße 48
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