Rechtswidrig: Anpassung der Kieler Mietobergrenzen erst zum 01.01.2012!

Mit der Beschlussvorlage 0730/2011 vom 06.09.2011 beabsichtigt die Landeshauptstadt Kiel, die Kieler Mietobergrenzen ab 01.01.2012 den Werten des Mietspiegels 2010 anzupassen. Damit beugt sich die „Soziale Stadt Kiel“ einmal mehr erst nach langem Zögern der Rechtsprechung der örtlichen Sozialgerichtsbarkeit, die das Jobcenter Kiel bereits erneut in zahlreichen Verfahren zur Gewährung höherer Leistungen für die Unterkunft verurteilt hatte. Da der Mietspiegel 2010 indessen schon zum 01.12.2010 in Kraft getreten ist, stehen Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) in Ein- und Zweipersonenhaushalten bereits seit dem 01.12.2010 höhere Leistungen für die Unterkunft zu. Für 13 Monate enthält die „Soziale Stadt Kiel“ vielen Hilfebedürftigen damit rechtswidrig 91 € (Einpersonenhaushalte) bzw. 109,20 € (Zweipersonenhaushalte) vor. Betroffenen ist zu raten, bestandskräftige rechtswidrige Bewilligungsbescheide nach § 44 SGB X überprüfen zu lassen und gegen solche Bescheide, bei denen die einmonatige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, Widerspruch zu erheben und erforderlichenfalls Klage gegen die Kieler Sozialleistungsträger einzureichen.

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Anzuerkennende Wohnungsgröße (in m2) Mietobergrenzen bruttokalt nach Mietspiegel 2008 Mietobergrenzen bruttokalt nach Mietspiegel 2010
1 bis 50 301,50 308,50
2 50-60 361,80 370,20
3 60-75 453,00 451,50
4 75-85 508,30 504,90
5 85-95 568,10 564,30
6 95-105 627,90 623,70
7 105-115 687,70 683,10
Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied  10 59,80 59,40

Nachtrag 22.09.2011: Mit ihrem Änderungsantrag vom 20.09.2011 fordert die Ratsfraktion Die Linke eine rückwirkende Anpassung der Mietobergrenzen ab 01.12.2010. Über den Antrag wird heute im Sozialausschuss entschieden, der ab 17.00 Uhr tagt. Zum Ergebnis der Sozialausschusssitzung siehe nun hier.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 88 88 58 7


2 Kommentare on “Rechtswidrig: Anpassung der Kieler Mietobergrenzen erst zum 01.01.2012!”

  1. Udo Bekemeier sagt:

    Hallo,

    da ja Fragen hier erlaubt sind, stelle ich hier auch gleich mal eine:

    Wie sieht das ganze bei einer selbstbewohnten Eigentumswohnung aus?
    Ich zahle monatlich 411€ Hypothek und 250€ Hausgeld.Vom JC werden mir 375€ für KdU erstattet. Im Bescheid steht nur dieser Gesamtbetrag, daher ist es mir nicht möglich zu ersehen, wie sich diese Summe zusammen setzt. Unstreitig sind wohl die Hausgeldzahlungen, aber demnach bekomme ich lediglich 125€ für die Hypothek. Ich weiß, dass Tilgungsraten nicht übernommen werden, aber wäre es nicht richtig mir dann wenigstens die Kosten bis zur Höhe einer Vergleichsmiete zu erstatten. Ansonsten würde ich doch gegenüber Mietezahlern benachteiligt? Zweite Frage bezieht sich auf Guthaben/Rückzahlungen aus Nebenkosten/Hausgeldzahlungen. In den Gesetzes- bzw. Infotexten ist ja immer nur die Rede von Mietern. Da ich ja einen Großteil der KdU aus dem Regelsatz bzw. Erwerbseinkommen selbst trage, kann ich dann eine eventuelle Rückzahlung aus der Betriebskostenabrechnung behalten, oder würde die als Einkommen etc. verrechnet?

    Schonmal vielen Dank für eine Antwort
    UB


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