Faktencheck Jobcenter Kiel: Doppelmieten

Neues Jahr, neues Format auf Sozialberatung Kiel: „Faktenscheck Jobcenter Kiel“. Das muss wohl sein, denn auch im 13. Jahr „Hartz IV“- dem verflixten – werden die alten Fehler vom Jobcenter Kiel konsequent fortgeführt, als sei zum Regelungsbereich SGB II seit 2005 keine Rechtsprechung ergangen. Heute also: Doppelmieten.

In einem Schreiben vom 14.01.2019 teilt das Jobcenter einer Mandantin mit: „Das Jobcenter übernimmt keine Doppelmieten.“ Wir prüfen das mal nur auf dieser Seite nach. Der Befund ist eindeutig, das stimmt so nicht. Unvermeidbare Doppelmieten sind vom Jobcenter zu übernehmen: SG Kiel, Urteil vom 04.04.2017, S 30 AS 407/15; SG Kiel, Urteil vom 27.09.2016, S 40 AS 500/15; SG Kiel, Urteil vom 09.05.2014, S 33 AS 613/11; SG Schleswig, Urteil vom 26.08.2010, S 25 AS 185/08).

Warum für einem Umzugswagen kein Angebot der Firma Sixt vorgelegt werden darf, ist noch das Geheimnis des Jobcenters Kiel. Vielleicht wird das ja noch gelüftet.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


2 Kommentare on “Faktencheck Jobcenter Kiel: Doppelmieten”

  1. Björn Nickels sagt:

    Macht es Sinn, hierüber eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen? Aber wer könnte dies machen bzw. wer traut sich diese einzureichen? Vielleicht würden so in der Zukunft Fehler vermieden werden?! (Unabhängig davon muss die Person, die dieses Schreiben betrifft, wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen, um nicht auf der 2. Miete „sitzenzubleiben?!. Oder?)

    https://www.juraforum.de/lexikon/fachaufsichtsbeschwerde

    Auch wenn die Fachaufsichtsbeschwerde nicht über das Gesetz festgelegt wird, ist sie dennoch eine Möglichkeit, sich über das Vorgehen einer Behörde oder eines Amtes zu beschweren. Bei der Rechtsaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Die Beschwerde kann formlos vorgebracht werden und holt ihre Rechtfertigung aus dem Grundgesetz Art. 17 (Petitionsrecht).
    1. Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde

    Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es, Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung Aufzuzeigen. Dahinter steht die Bitte, die Situation oder die Entscheidung zu ändern, oder gar die vorherige Entscheidung aufzuheben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt vorzulegen oder bei der nächst höheren Behörde.


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