Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes zur Satzungsermächtigung für die Kosten der Unterkunft!

Wie bereits berichtet, wurde den Ländern mit § 22a Abs. 1 Satz 1 SGB II n.F. die Möglichkeit eingeräumt, die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz zu ermächtigen, die Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch Satzung zu bestimmen. Seit 09.01.2012 liegt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag nun ein Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drucks. 17/2159) vor, welcher am 25.01.2012 in die erste Lesung gekommen ist.

In seiner Stellungnahme vom 21.02.2012 äußert der Landesverband Schleswig-Holstein e.V. des Deutschen Mieterbundes erneut erhebliche Bedenken an dem Vorhaben an, die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten den Kommunen als Kostenträgern zu überantworten. Die lesenswerte Stellungnahme, der sich die unabhängigen Beratungsstellen in Kiel – der Infoladen in der Hansastraße und der Verein für soziale Gerichtigkeit – sowie der Verfasser dieser Zeilen mit Überzeugung anschließen, findet sich hier.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden sich hier. Als einzige Partei spricht sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Anhörung auch des Deutschen Mieterbundes, Landesverband SH, sowie des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aus. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Es mutet schon etwas sonderbar an, wenn – wie von den Fraktionen der SPD und der FDP vorgeschlagen – in einer Anhörung nur die Kommunen selbst und zwei am Gesetzgebungsverfahren zu den SGB II-Änderungen 2011 beteiligte Richter gehört werden sollen, nicht aber der Deutsche Mieterbund und jedenfalls ein großer unabhängiger Sozialverband – Institutionen, die bekanntermaßen über erhebliche Fachkompetenz auf diesem Gebiet verfügen. Die Fraktion DIE LINKE sowie die CDU und der SSW scheinen sich für dieses Thema im Übrigen gar nicht zu interessieren. Sie haben (bisher) keine Anzuhörenden benannt.

Weiterführende links zum Thema:

Rechtsschutzmöglichkeiten nach Erlass kommunaler KdU-Satzungen!

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt