Mietobergrenzen heute Thema in der Kieler Ratsversammlung

Wappen KielIn der heutigen Kieler Ratsversammlung werden erneut Themen erörtert, die für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Grundsicherung im Alter usw.) von erheblicher Bedeutung sind. Die Tagesordnung finden Interessierte hier. Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden sich auch Links auf die dazugehörigen Drucksachen.

Geschäftliche Mitteilung zu den neuen Mietobergrenzen

In einer „Geschäftlichen Mitteilung“ wird das Amt für Familie und Soziales (Stadtrat Gerwin Stöcken) das neue Konzept der Stadt Kiel zur Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft für Bezieher/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII vorstellen. Die Ratsversammlung wird das Konzept nicht beschließen, sondern die „Geschäftliche Mitteilung“ zur Kenntnis nehmen.

Höhere Unterkunftskosten für unter 25jährige

Erneut wird die Ratsfraktion DIE LINKE den Antrag in der Ratsversammlung einbringen, die Mietobergrenzen für unter 25jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Höhe von derzeit 224,00 € bruttowarm (Gesamtmiete inklusive Heizkosten) an die für alle Leistungsbezieher geltenden Obergrenzen anzupassen und die rechtswidrigen Sonderregelungen für junge Erwachsene ersatzlos zu streichen. Mehr zum Thema:
Linke Ratsfraktion fordert höhere Mietobergrenzen für unter 25jährige
Kieler Ratsversammlung debatiert Mietobergrenzen für unter 25jährige

Rückwirkende Anpassung der Mietobergrenzen ab 01.01.2013

Mit einem weiteren Antrag wird die Ratsfraktion DIE LINKE zudem fordern, dass die neuen Mietobergrenzen rückwirkend zum 01.01.2013 automatisch auch in den Fällen angepasst werden, in denen Betroffene, die zu ihrer Miete hinzu zahlen, keinen Antrag auf Überprüfung stellen. Die „Geschäftliche Mitteilung“ vom 13.06.2014 ist in diesem Punkt zumindest missverständlich.

In der heutigen Beratung hat ein Mandant hier erstmals einen Bescheid (Grundsicherung nach dem SGB XII) vom 27.06.2014 vorgelegt, in dem ab 01.07.2014 die neue Mietobergrenze für einen Einpersonenhaushalt in Höhe von 332,00 € anerkannt wird. Weiter heißt es in dem Bescheid:

„Die Mietobergrenze hat sich rückwirkend ab Januar 2013 von 316,00 € auf 332,00 € erhöht. Die Nachzahlung haben wir heute angewiesen.“

Es ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass die Stadt Kiel – anders als in der Vergangenheit – die neue Mietobergrenzen tatsächlich von sich aus rückwirkend anerkennen und Sozialleistungen nachzahlen wird. Solange indessen keine rechtsverbindliche Erklärung der Stadt Kiel vorliegt, auch nach Ablauf der Überprüfungsfristen zum 31.12.2014 für das Jahr 2013 in zu geringer Höhe gewährte Unterkunftskosten nachzuzahlen, ist Betroffenen weiterhin zur Stellung fristwahrender Überprüfungsanträge zu raten.

Mehr zu diesem Thema:
Geschäftliche Mitteilung zu den neuen Kieler Mietobergrenzen
Höhere Mietobergrenzen für Kiel

Interessierte Bürger könne die Ratsversammlung heute ab 14.00 Uhr im Livestream beim Offenen Kanal Kiel verfolgen.

Rechtsanwalt Helge Hildebrandt


4 Kommentare on “Mietobergrenzen heute Thema in der Kieler Ratsversammlung”

  1. Aus der Diskussion in der Ratsversammlung

    Zu den höheren Unterkunftskosten für unter 25jährige:

    Die Ratsmehrheit will die Regelungen zu den KdU für U 25 „im Herbst“ 2014 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien der Stadt neu formulieren.

    Zur rückwirkenden Anpassung der Mietobergrenzen ab 01.01.2013:

    Nach den Ausführungen des Sozialdezernenten Gerwin Stöcken erfolgt die rückwirkende Anpassung an die neuen Mietobergrenzen in der laufenden Bearbeitung durch die Verwaltung auch ohne Stellung von Überprüfungsanträgen rückwirkend ab 01.01.2013.

    Die Kieler Nachrichten vom 11.07.2014, Seite 12, halten zum Thema fest:

    „Weit weniger einig waren sich die Fraktionen bei einem letztlich abgelehnten Antrag der Linken zu den Mietobergrenzen (MOG). Dabei ging es um die Forderung der Linken, die Stadt möge auch ohne Antrag Betroffener die Rückerstattung von zu viel gezahlter Miete vornehmen. Anlass dafür ist ein im Mai ergangenes Urteil des Landessozialgerichtes, nachdem die Stadt die MOG für Hartz IV-Bezieher –auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 – zumindest leicht anheben muss. Sozialdezernent Gerwin Stöcken versicherte, diese Prüfung nehme das Jobcenter ohnehin vor. Grüne und SPD begründeten ihre Ablehnung des Antrags damit, dass nicht die Stadt, sondern das Jobcenter für Prüfung und mögliche Rückzahlung zuständig sei.“

    Aus der Sozialausschusssitzung vom 02.07.2014

    „Rechtsanwälte werden uns belagern mit Anträgen, aber wir können es nicht ändern.“ (Gerwin Stöcken, Stadtrat) Dazu lässt sich sagen: Hätten Rechtsanwälte nicht beharrlich (und bis in das Jahr 2008 hinein überwiegend erfolglos) gegen die Kieler Mietobergrenzen aus dem Jahre 1991/1992 geklagt, lägen diese wohl noch heute auf einem Niveau von vor 20 Jahren.

  2. Björn Nickels sagt:

    Hallo Helge (Hildebrandt), hallo LeserInnen,

    mich als Ü 25 (über 25 Jahre alt) betrifft dies zwar nicht, trotzdem dieses Statement
    von mir, jedoch vorher jedoch 2 Zitate von dir (Helge):

    Zitat 1:

    „Höhere Unterkunftskosten für unter 25jährige

    Erneut wird die Ratsfraktion DIE LINKE den Antrag in der Ratsversammlung einbringen, die Mietobergrenzen für unter 25jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Höhe von derzeit 224,00 € bruttowarm (Gesamtmiete inklusive Heizkosten) an die für alle Leistungsbezieher geltenden Obergrenzen anzupassen und die rechtswidrigen Sonderregelungen für junge Erwachsene ersatzlos zu streichen.“

    Zitatende!

    —————————————————

    Zitat 2:

    Aus der Diskussion in der Ratsversammlung

    Zur höheren Unterkunftskosten für unter 25jährige:

    Die Ratsmehrheit will die Regelungen zu den KdU für U 25 “im Herbst” 2014 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien der Stadt neu formulieren.

    Zitatende!

    —————————————————-

    Ich hoffe, die Betroffenen (U 25) warten nicht auf den Ausgang irgendwelcher Debatten
    (Verzögerungstaktiken?) der Ratsversammlung, sondern setzen umgehend Ihre Ansprüche, notfalls gerichtlich, durch.

    ————————————————–

    Viele Grüße

    Björn Nickels

  3. Björn Nickels sagt:

    Helge, ich zitiere nochmal 2 mal von dir:

    ——————————

    Zitat 1:

    Aus der Diskussion in der Ratsversammlung

    Zur rückwirkenden Anpassung der Mietobergrenzen ab 01.01.2013:

    Nach den Ausführungen des Sozialdezernenten Gerwin Stöcken erfolgt die rückwirkende Anpassung an die neuen Mietobergrenzen in der laufenden Bearbeitung durch die Verwaltung auch ohne Stellung von Überprüfungsanträgen rückwirkend ab 01.01.2013.

    ——————————

    Zitat 2:

    Solange indessen keine rechtsverbindliche Erklärung der Stadt Kiel vorliegt, auch nach Ablauf der Überprüfungsfristen zum 31.12.2014 für das Jahr 2013 in zu geringer Höhe gewährte Unterkunftskosten nachzuzahlen, ist Betroffenen weiterhin zur Stellung fristwahrender Überprüfungsanträge zu raten.

    ——————————

    Auch ich kann den betroffenen Leistungsberechtigten nur raten, sich nicht auf irgendwelche
    Diskussionen/Reden in der Ratsversammlung (Zitat 1) zu verlassen, sondern sich an Zitat 2
    zu orientieren.

    ——————————

  4. Björn Nickels sagt:

    Helge (Hildebrandt),

    am 02.07.2014 konnte ich leider nicht als Besucher das Geschehen im Sozial-
    ausschuss im Rathaus Kiel verfolgen.

    Helge, du schreibst, Zitat:

    “Rechtsanwälte werden uns belagern mit Anträgen, aber wir können es nicht ändern.” (Gerwin Stöcken, Stadtrat) Dazu lässt sich sagen: Hätten Rechtsanwälte nicht beharrlich (und bis in das Jahr 2008 hinein überwiegend erfolglos) gegen die Kieler Mietobergrenzen aus dem Jahre 1991/1992 geklagt, lägen diese wohl noch heute auf einem Niveau von vor 20 Jahren.

    Zitatende!

    Da kann ich dir nur recht geben. Nur aufgrund des massiven Drucks der betroffenen
    Leistungsberechtigten (u. a. vertreten durch ihre RechtsanwältInnen) ist Bewegung in
    die Mietobergrenzen gekommen.

    Das mag sich jetzt ggf. hart anhören, aber das ist nun mal die einzige Sprache, die das
    Amt versteht!

    ———————————

    Helge, ich zitiere noch einmal von dir:

    „Solange indessen keine rechtsverbindliche Erklärung der Stadt Kiel vorliegt, auch nach Ablauf der Überprüfungsfristen zum 31.12.2014 für das Jahr 2013 in zu geringer Höhe gewährte Unterkunftskosten nachzuzahlen, ist Betroffenen weiterhin zur Stellung fristwahrender Überprüfungsanträge zu raten.“

    Zitatende!

    ——————————–

    Leider bringt auch die „gekaufte“ Werbung des Jobcenters Kiel in der Juli-Ausgabe 2014
    des Kieler Expresses bzgl. Neuer Mietobergrenzen keine rechtsverbindliche Klarheit, ob das Jobcenter Kiel von Amts wegen (also ohne dass die Betroffenen das Jobcenter „aktivieren“ müssen) Geld für die Miete ab Januar 2013 nachzahlen, oder nicht:

    (Verfasser dieses Kommentars: Siehe bei LINK oben rechts „Neue Mietobergrenzen“):

    http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_498350/Argen/ArgeKiel/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen2008/07-14-KE-JobcenterNachrichten-Ausgabe07-Juli2014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/07-14-KE-JobcenterNachrichten-Ausgabe07-Juli2014

    Dies wäre m. E. aber auch im Interesse der SteuerzahlerInnen gewesen, denn so hätte
    sich das Amt den einen oder anderen Überprüfungsantrag sparen können. Die Vermittlung
    der Langzeitarbeitslosen in Arbeit hätte dann Vorrang.

    Gruß an alle LeserInnen

    Björn Nickels


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..