SH LSG: Keine niedrigeren Mietobergrenzen für unter 25jährige
Veröffentlicht: 27. April 2015 Abgelegt unter: Jobcenter Kiel, Jobcenter Plön, Kosten der Unterkunft, Mietobergrenzen | Tags: Kosten der Unterkunft für U 25, Kosten der Unterkunft für unter 25jährige, Mietobergrenzen für unter 25jährige, Mietobergrenzen U 25, Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht Urteil vom 14.11.2014 L 3 AS 92/12 Ein KommentarMit Urteil vom vom 14.11.2014 zum Aktenzeichen L 3 AS 92/12 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht die Rechtsauffassung von Kammern an den Sozialgerichten Kiel und Itzehoe bestätigt, wonach für unter 25jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche aus schwerwiegenden Gründen im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II ihr Elternhaus verlassen, keine geringeren Mietobergrenzen gelten als für über 25jährige Leistungsberechtigte. Die Stadt Kiel hat ihre Richtlinien auf politischen Druck und trotz unsachlicher Debatte in der Kieler Ratsversammlung bereits vor einigen Monaten entsprechend angepasst, die Handlungsanweisungen etwa des Kreises Plön sind demgegenüber nach wie vor rechtswidrig.
Rechtsanwalt Helge Hildebrandt
Zuerst bitte 1 Zitat von dir, Helge (Hildebrandt), betrifft den Kreis Plön:
„…die Handlungsanweisungen etwa des Kreises Plön sind demgegenüber nach wie vor rechtswidrig.“
Zitatende!
Da kann man den Betroffenen unter 25-Jährigen (U 25) im Kreis Plön ja nur schnellstens raten, Überprüfungsanträge, rückwirkend zum 01.01.2014 (2014), zu stellen, oder!?